Betäubungsmittel

Einnahme bei Bedarf – was muss auf das BtM-Rezept?

11.01.2013, 10:00 Uhr


Wenn ein Betäubungsmittel bei Bedarf angewendet werden soll, reicht als Gebrauchsanweisung auf dem BtM-Rezept

Antwort auf diese Frage gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Auf dem Betäubungsmittelrezept sind nach § 9 BtMVV u.a. anzugeben:

Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe oder im Falle, dass dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, der Vermerk „Gemäß schriftlicher Anweisung“.

Die Bundesopiumstelle empfiehlt, in diesem Fall den Vermerk „Gemäß schriftlicher Anweisung“ zu verwenden und dem Patienten eine entsprechende Gebrauchsanweisung mitzugeben. Aus Sicht der Bundesopiumstelle ist es auch möglich, auf dem Rezept eine eindeutige Gebrauchsanweisung zu geben, die z.B. lauten könnte: „bei Bedarf eine Tablette; maximal alle vier Stunden“. Bei einer Bedarfsmedikation ist die genaue Tagesgabe unmöglich zu benennen, eine Höchstmengenangabe pro Zeiteinheit sollte aber erfolgen.

Mehr zu BtM-Rezepten finden Sie in der aktuellen DAZ [1]. Als besonderer Service für DAZ-Abonnenten liegt das Merkblatt „Neues BtM-Rezept“ mit allen Informationen zu dem neuen Rezept und den neuen Sicherheitsmerkmalen bei.

[1] Richling I. BtM? Aber sicher! - Neue BtM-Rezeptformulare und wichtige gesetzliche Änderungen. DAZ 2013, Nr. 1/2, S. 29


DAZ.online-Redaktion


Das könnte Sie auch interessieren

Reicht „Gemäß schriftlicher Anweisung“ auf dem BtM-Rezept?

Methadon-Rezeptur retaxsicher beliefern

Welche Stolperfallen drohen? Was darf in der Apotheke ergänzt werden?

Dosierung oder „Dj“ aufs Rezept

Dosierung muss seit 1. November auf das Rezept – doch was gilt in Ausnahmefällen?

„Dj“-Rezepte stiften Verunsicherung

Dosierungsangaben auf dem Rezept

Der genaue Wortlaut entscheidet nicht

Dosierungsangaben auf dem Rezept

Wann dürfen Apotheker selbstständig ergänzen?

BtM-Rezepte zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Resolution gegen Retaxwelle

Monografien im DAC/NRF veröffentlicht

Apotheker sind vorbereitet auf Cannabis