Erstattungsbeträge

BMG sieht sich nicht in der Pflicht

Berlin - 09.01.2013, 14:05 Uhr


Die Unstimmigkeiten über die Berechnung der Handelszuschläge dürfen aus Sicht der Bundesregierung nicht zu Verzögerungen bei der Abrechnung der Erstattungsbeträge führen. Das stellt die parlamentarische Staatssekretärin, Ulrike Flach, klar. Einmischen will die Regierung sich jedoch nicht.

Die Grünen hatten gefragt, was das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bislang unternommen habe, um die Blockade der Pharmahersteller bei der Umsetzung des AMNOG zu beenden. Man habe die eigene Rechtsauffassung zur Berechnung der Handelszuschläge allen Beteiligten mitgeteilt und den GKV-SV aufgefordert, zeitnah die notwendigen Umsetzungsschritte zur Einführung des Erstattungsbetrages einzuleiten, so Flachs Antwort. „Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Abrechnung von Fertigarzneimitteln obliegt den jeweiligen Vertragspartnern.“ Diese hatten in einer gemeinsamen Pressemeldung verkündet, die Abrechnung werde zum 1. Februar 2013 starten.

Zur Frage, in welchem Umfang Versicherte in der Folge höhere Zuzahlungen in 2012 und 2013 leisteten, äußerte sich Flach nicht. Entsprechende Zahlen lägen der Bundesregierung nicht vor. „Die Zahl der betroffenen Arzneimittel ist mit 12 Wirkstoffen bisher allerdings überschaubar“, schreibt sie dazu. Insbesondere deshalb, weil die individuelle Belastung gemäß § 61 SGB V generell zwischen fünf und zehn Euro liege.

Eine Nachbesserung der Gesetzeslage hält die Regierung ebenfalls nicht für erforderlich. Die Erstattungsbeträge gelten ab dem 13. Monat nach erstmaliger Markteinführung, so Flach. Werde ein Erstattungsbetrag erst danach wirksam, sei für den Zeitraum ab dem 13. Monat die Preisdifferenz zwischen Erstattungsbetrag und tatsächlich gezahltem Abgabepreis auszugleichen. Daran ändere auch die spätere Zulassung eines neuen Anwendungsgebietes nichts. „Insofern sind die gesetzlichen Regelungen eindeutig.“

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Juliane Ziegler