EU-Kommissions-Vorschlag

Strengere Regeln gegen den Tabakkonsum

Brüssel/Berlin - 19.12.2012, 14:48 Uhr


Nach jahrelangen Beratungen hat die Europäische Kommission heute den Vorschlag zur Änderung der Tabakrichtlinie angenommen. Er enthält strengere Vorschriften darüber, wie Tabakerzeugnisse hergestellt, aufgemacht und verkauft werden können. Danach sollen Packungsvorder- und -rückseite künftig überwiegend aus Warnhinweisen bestehen – auch zur E-Zigarette gibt es Änderungen.

Die Europäische Kommission hatte versprochen, bis Ende 2012 einen Vorschlag über Tabakerzeugnisse vorzulegen. Am heutigen Vormittag präsentierte der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar Tonio Borg ihn dem Europäischen Parlament: „Die Zahlen sprechen für sich: Tabak tötet die Hälfte seiner Konsumenten und ist in hohem Maße suchterzeugend“, sagte Borg. Weil 70 Prozent der Raucher vor ihrem 18. Lebensjahr anfingen zu rauchen, sollen die neuen Regeln Tabakerzeugnisse und das Rauchen weniger attraktiv machen, um junge Menschen davon abzuhalten, mit dem Rauchen zu beginnen.

Der Vorschlag sieht insbesondere vor, dass 75 Prozent der Zigaretten- und Tabakpackungen für textliche und bildliche Warnhinweise reserviert sein sollen und keine Werbeelemente tragen dürfen, um Verbraucher nicht mehr in die Irre zu führen. „Tabakerzeugnisse müssen wie Tabakerzeugnisse aussehen und schmecken“, erklärt dies Borg. Darüber hinaus ist ein Verbot bestimmter Zusatzstoffe in Tabakwaren vorgesehen. Auch Produkte mit erhöhter Toxizität und erhöhtem Suchtpotenzial sollen verboten werden. Das Verbot von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch (Snus) wird weiter aufrechterhalten – nur für Schweden gilt eine Ausnahme.

Nicht zuletzt hat man sich auch der E-Zigarette angenommen: So dürfen nikotinhaltige Erzeugnisse wie die elektronische Zigarette, deren Nikotingehalt unter einer bestimmten Schwelle liegt, zwar weiterhin auf den Markt kommen, müssen aber gesundheitsbezogene Warnhinweise tragen. Produkte, deren Nikotingehalt oberhalb dieser Schwelle liegt, sollen dagegen nur als Arzneimittel – wie beispielsweise Nikotinersatztherapeutika – zugelassen werden.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, begrüßte die Überarbeitung der Tabakrichtlinie. Sie sei ein Schritt zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes durch mehr Aufklärung. Das Verbot suchtfördernder Zusatzstoffe und die Verpflichtung zu auffälligen Warnhinweisen seien geeignete Maßnahmen, „damit künftig weniger Menschen zur Zigarette greifen“. Positiv ist ihrer Auffassung nach auch, dass die E-Zigarette europaweit einbezogen werden soll.

Der Vorschlag wird nun im Europäischen Parlament und im Ministerrat erörtert. Sollte er, wie angenommen wird, bis 2014 akzeptiert werden, könnten die neuen Regelungen 2015 oder 2016 in Kraft treten.

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Juliane Ziegler


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