Trotz richterlicher Untersagung

DocMorris steht zu 15-Euro-Prämie

Heerlen - 07.12.2012, 12:21 Uhr


DocMorris scheint die gegen sie ergangene einstweilige Verfügung wenig zu beeindrucken. Obwohl das Landgericht Köln das neue Prämienmodell bei Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt hat, prangt das Angebot weiterhin auf der Webseite der holländischen Versandapotheke. DocMorris-Vorstand Olaf Heinrich sieht keinen Anlass, sich von dem Konzept zu verabschieden.

Kern des neuen DocMorris-Konzepts ist eine Teilnahme der Kunden an Arzneimittelchecks sowie – je nach Komplexität der Erkrankung – weiteren Befragungen. Dafür winkt ihnen eine Prämie von bis zu 15 Euro. Ziel dieses Konzepts, so Heinrich, ist der Ausbau einer persönlichen Patientenakte mit gleichzeitiger Intensivierung der Kundenbeziehung. Dies soll den „qualitativen Vorsprung der Versandapotheken in der pharmazeutischen Versorgung weiter voranbringen“.

Danach gefragt, ob das neue Modell nach dem Gerichtsbeschluss abgestellt wird, antwortet man bei DocMorris mit einem Loblied auf eben jenes Konzept: Vorbild seien die Anforderungen an Apotheken in den Niederlanden – sowohl bei der Patientenbetreuung als auch bei der persönlichen Medikationshistorie. Denn die niederländischen Apotheker seien verpflichtet, die Medikationsdaten ihrer Kunden zu erheben und zu erfassen. „Das nehmen wir sehr ernst und wollen dasselbe erreichen, obwohl es in Deutschland nicht üblich ist“, so Heinrich. Er betont, dass die Teilnahme freiwillig sei und die Daten vertraulich behandelt würden. Die Prämie werde gezahlt, um die „Akzeptanz beim Kunden für diesen in Deutschland innovativen Apothekenservice zu erhöhen“. Heinrich: „Das ist uns die Gesundheit unserer Kunden wert“.

Gerichtliche Auseinandersetzungen scheut der Vorstand offenkundig nicht: „Wir freuen uns auf den Wettbewerb um das beste Konzept am Apothekenmarkt in den folgenden Jahren“.


Kirsten Sucker-Sket