Kassenabschlag

Apotheker verweigert Zwangsrabatt

Stuttgart - 03.12.2012, 10:23 Uhr


Der Detmolder Apotheker Gunnar Müller hat sein Rechenzentrum angewiesen, für alle Rezepte, die ab dem 1. Januar 2013 beliefert werden, keinen Kassenabschlag mehr auszuweisen. Er sehe sich zu diesem Schritt gezwungen, „nachdem zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband für das Jahr 2013 weder ein gültiger Rabatt gem. § 130 SGB V verhandelt noch eine Übergangsregelung für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 getroffen worden ist“, schreibt er in seinem Brief.

Der Apotheker der Sonnen-Apotheke in Detmold ist einer der Protagonisten von „Apothekerprotest“ und sorgte schon beim Deutschen Apothekertag in München für Aufsehen.

In einem weiteren, ebenfalls vorliegenden Schreiben informiert Müller auch den GKV-Spitzenverband von seiner Anweisung an das Rechenzentrum. Darin fordert Müller, dass die Begleichung seiner Rechnungen 2013 durch die gesetzlichen Krankenkassen „in entsprechender Anwendung der Regelungen des § 286, Absatz 3 BGB innerhalb von spätestens 30 Tagen nach Rechnungseingang vollständig“ erfolgen müsse und weist „vorsorglich“ auf gegebenenfalls anfallende Verzugszinsen hin.

Gegenüber DAZ.online betonte Gunnar Müller, es gehe ihm darum, die Verhandlungspartner aufzurütteln. Zumindest eine tragfähige Übergangslösung müsse ausgehandelt werden. Eines sei aber ganz klar: „Ich bin nicht bereit, 2,05 Euro zu zahlen. Die Krankenkassen müssen kapieren, dass bei uns nichts mehr zu holen ist.“ Ziel müsse ein „Einstieg in den Ausstieg“ vom Kassenabschlag sein, es könne in Zukunft nur noch um einen Skonto auf das Fixhonorar gehen.


Dr. Benjamin Wessinger


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