Neue Apothekenbetriebsordnung

Lange erwartetes Statement der Pharmazieräte

Stuttgart - 22.11.2012, 15:40 Uhr


Schon bei Inkrafttreten der neuen Apothekenbetriebsordnung war klar, dass einige Paragraphen Interpretationsspielraum bieten, der erst durch die Überwachungspraxis mit Leben erfüllt werden würde. Entsprechend gespannt erwarteten viele eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands, die Mitte Oktober in Bamberg tagte. Nun wurde eine beschlossene Resolution veröffentlicht.

Grundsätzlich begrüßt die APD die neue Apothekenbetriebsordnung, deren Inhalte sie für sehr gut geeignet hält, den Heilberuf Apotheker und die pharmazeutische und heilberufliche Ausrichtung der öffentlichen Apotheke zu stärken. Das dieser Formulierung zu Grunde liegende Leitbild findet dann bei den Ausführungen zu den einzelnen Paragraphen konsequente Anwendung. Zum QMS heißt es etwa, dass jede Apotheke einmal jährlich an einer externen Qualitätsüberprüfung teilzunehmen hat. Eine Forderung die jetzt über die Pharmazieräte erneut auf den Tisch kommt, nachdem sie in früheren Verordnungsentwürfen schon einmal enthalten war, im Laufe der Gesetzgebungsverfahren aber aus dem Verordnungstext entfernt wurde.

Das Thema Barrierefreiheit hatte im Vorfeld bei zahlreichen Apothekeninhabern mit Betrieben in denkmalgeschützten Altbauten für viel Diskussionsstoff gesorgt. Hierzu führen die Pharmazieräte aus, dass Bemühungen zum barrierefreien Aus- bzw. Umbau zu unternehmen und diese ggf. zu belegen sind. Sollten denkmalschutzrechtliche oder andere Gründe eine solche Umgestaltung unmöglich machen, sollte dies entsprechend belegt und die jeweilige Aufsichtsbehörde eingebunden werden. Klar ist die Lage bei Neubetrieben, diese werden künftig ohne barrierefreien Zugang keine Betriebserlaubnis mehr erhalten.

Besondere Aufmerksamkeit verdient das Positionspapier im Hinblick auf den Vorrang des Arzneimittelversorgungsauftrages gem. § 2 Abs. 4 ApBetrO. Diese einschlägige Vorschrift wird von den Pharmazieräten dahingehend interpretiert, dass der HV-Tisch vom Eingang der Apotheke für jeden erkennbar und auf direktem Wege erreichbar sein muss. Umwege dürfen nicht durch Regale, Verkaufsständer oder -schütten erzwungen werden. Kundenführungskonzepte wie sie derzeit etwa von Easy-Apotheken oder anderen Betreibern verfolgt werden, wären demzufolge künftig nicht mehr statthaft.

Betont wird auch die Beratungspflicht durch pharmazeutisches Personal – sowohl im Rahmen des Botendienstes als auch im Versandhandel. Im Hinblick auf letzteren unterstreichen die Pharmazieräte, dass bei jedem einzelnen Versand eine Beratung nach § 20 durchgeführt werden muss. Diese ist im QMS festzulegen und zu dokumentieren.

Des Weiteren äußert sich die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands u. a. zu den Themen Vertraulichkeit der Beratung, Klimatisierung, sowie zum Stellen und Verblistern sowie zu externen Betriebsräumen. Die komplette Resolution der APD können sie in der aktuellen DAZ-Ausgabe oder hier nachlesen.

Bedauerlich unkonkret bleibt das Positionspapier hingegen beim Thema Defekturprüfung. Zwar heißt es: Art und Umfang der Prüfung sind am Risikopotential des Defekturarzneimittels zu bemessen (z. B. in Abhängigkeit von der Darreichungsform, Applikationsart, Wirkstoff, Menge). Wie dies konkret aussehen könnte, bleibt jedoch vorerst offen. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die hierfür ein risikobasiertes Stufenmodell erarbeiten und in nächster Zeit veröffentlichen soll.

Hoffnungsfroh stimmt in diesem Zusammenhang allerdings die in der Resolution fettgedruckte Aussage der Pharmazieräte: Das erklärte Ziel der APD ist es, die Herstellung von qualitätsgesicherten Defekturarzneimitteln in jeder Apotheke zu ermöglichen.


Dr. Andreas Ziegler


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