Elektronische Gesundheitskarte

Ein Schritt weiter beim Online-Rollout

Berlin - 08.11.2012, 08:53 Uhr


Die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) läuft, glaubt man den Meldungen der Kassen, auf Hochtouren. Doch bislang handelt es sich um eine reine Offline-Karte. Nächstes Jahr könnten die ersten Probeläufe für die Online-Anwendungen starten. Wie die Betreibergesellschaft gematik vermeldet, hat sie der Leistungsbeschreibung und dem Anforderungskatalog für diese Testphase zugestimmt.

Vergangenen April wurde das Vergabeverfahren eröffnet – europaweit wurden Unternehmen gesucht, die sich um die ersten Tests der Online-Anwendungen kümmern. Der gematik zufolge fand die Ausschreibung große Resonanz. Man liege „gut im Zeitplan“, sagt Prof. Dr. Arno Elmer, Hauptgeschäftsführer der gematik. Nun müssten die IT-Hersteller konkrete Angebote abliefern – dann starte man die Verhandlungen. „Damit haben wir einen weiteren wichtigen Meilenstein für das Projekt elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur erreicht“, betont Elmer.

Nach den Verhandlungen soll dann im zweiten Quartal 2013 der Zuschlag für die Erprobung der Aktualisierung der Versichertenstammdaten und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erteilt werden. Wenn die Industrie vorgearbeitet hat, wird in zwei Testregionen ein Probelauf beginnen. Im Fokus der Tests stehen laut gematik Praxistauglichkeit, Datenschutz, Interoperabilität, Kompatibilität, Stabilität und Sicherheit der Telematikinfrastruktur. Läuft alles glatt, folgt anschließend der bundesweite Online-Rollout.

Die gematik setzt auf ein Miteinander aller Beteiligten: „Nur indem wir die Versicherten und Heilberufler intensiv in die Tests einbinden, gewinnen wir deren Vertrauen“, so Elmer. Diese Einstellung ist sicher notwendig – gerade in der Ärzteschaft gibt es noch immer Widerstand gegen die eGK. Doch Elmer betont: Die Einführung der eGK und der Aufbau einer Telematikinfrastruktur zielten ausdrücklich darauf ab, Datenschutz und Datensicherheit zu stärken, nicht zu schwächen. „Richtungweisend ist dabei stets, dass das Recht der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt und auch umgesetzt wird“.

Die Teilnahme von Apotheken sind in der ersten Testphase übrigens nicht vorgesehen. Zunächst wird seitens der Leistungserbringer nur eine gewisse Anzahl von Ärzten und Psychotherapeuten, Zahnärzten sowie Krankenhäusern mit dabei sein.


Kirsten Sucker-Sket


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