Apothekenhonorar der Zukunft

Gedankenspiele von Wolf

Rostock - 25.10.2012, 11:19 Uhr


Die Honorierung der Apotheken langfristig weiterzuentwickeln, ist eine bedeutsame Zukunftsaufgabe. Die Politik ist bereits auf der Suche nach neuen Honorierungsformen - das wurde spätestens beim Deutschen Apothekertag deutlich. Vertreter der Koalition haben die Apotheker zu Vorschlägen aufgefordert. Doch wie könnte eine solche neue Honorierung aussehen?

Wichtige Eckpunkte für die beginnende Diskussion stellte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf beim gestrigen Wirtschaftsseminar des Apothekerverbandes in Rostock vor. Es müsse dabei bleiben, dass der Preiswettbewerb zwischen Herstellern und Krankenkassen stattfinde und der „Servicesektor“ der Patienten, Ärzte und Apotheken davon getrennt sei. Das Honorar der Apotheken sei Teil des Arzneimittelpreises. Doch stelle sich die Frage, wofür genau die Apotheken honoriert würden. Wenn ein Pflichtleistungskatalog definiert würde, mache dies die Apotheken stärker kontrollierbar, aber bei Honoraranpassungen könne dann jede einzelne Komponente nachgewiesen werden. Wenn bestimmte Leistungen nur bei Bedarf zu erbringen seien, müsse stets gefragt werden, wer den Bedarf feststellt.

„Extrem wichtig“ ist nach Einschätzung von Wolf, dass das Honorar als Block mit der Arzneimittelversorgung verbunden bleibe. Wenn beispielsweise die Beratung eine eigene Leistung werde, drohe eine Entwicklung wie bei Fernsehtechnikern, die um Rat gefragt werden, während die Kunden in großen Märkten kaufen. „Die Kopplung ist unbedingt sinnvoll für das System, die Patienten und die Zukunft der Apotheken vor Ort“, erklärte Wolf. Außerdem meinte Wolf, es sei „sehr reizvoll“, das Honorar an die Morbidität der Patienten zu koppeln.

Die Frage, ob der Packungsbezug die Versorgungsleistung der Apotheken widerspiegelt, beantwortete Wolf mit „eingeschränkt ja“, doch durch die Verblisterung oder Änderungen der Packungsgrößenverordnung sei das Konzept anfällig für Umgehungsstrategien. Als mögliche Alternative beschrieb Wolf ein System, bei dem das Apothekenhonorar von der Packungsgröße und damit von der Versorgungsreichweite abhängt. Für N1- und N3-Packungen ohne besondere pharmazeutische Begleitung sei dann ein geringeres Apothekenhonorar zu zahlen als für N2-Packungen mit besonderer Begleitung nach einem definierten Pflichtenheft. Doch drohe dann Druck durch die Krankenkassen, möglichst keine N2-Packungen zu verordnen. Bei allen Unterscheidungen zwischen „Pflicht- und Kürleistungen“ müsse zudem geklärt werden, wer darüber entscheidet, welche Leistung erbracht wird. Letztlich gab Wolf kein Votum für einen bestimmten Vorschlag ab, vermittelte aber einen Einblick in die Komplexität der Fragen, die bei der künftigen Debatte über neue Honorierungsformen zu erwarten sind.


Thomas Müller-Bohn