Änderungen im Kartellrecht

Mehr Kontrolle über Krankenkassen

Berlin - 18.10.2012, 09:25 Uhr


Trotz vielfältiger Kritik will die Koalition die gesetzlichen Krankenkassen künftig dem Kartellrecht unterstellen. Das sieht ein Regierungsentwurf vor, dessen abschließende Beratung heute Nachmittag im Bundestag auf der Tagesordnung steht.

Der Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Änderungsgesetz) sieht unter anderem vor, die gesetzlichen Krankenversicherung in das Wettbewerbsrecht einzubeziehen. Schon jetzt gelten für die Kassen verschiedene Vorschriften des GWB entsprechend – allerdings im Verhältnis der Kassen zu den Leistungserbringern. Nun soll die entsprechende Anwendbarkeit des Kartellverbots und der Missbrauchsaufsicht auf das Verhältnis der Kassen untereinander ausgedehnt werden.

Außerdem ist vorgesehen, dass eine freiwillige Vereinigung von Krankenkassen durch die Aufsichtsbehörde zukünftig nur noch genehmigt werden darf, wenn das Bundeskartellamt die Vereinigung freigegeben hat oder sie als freigegeben gilt. Wie es im Gesetzentwurf heißt, werde damit im Wesentlichen die bisherige Anwendungspraxis des Bundeskartellamtes bei der Kontrolle von Zusammenschlüssen von Krankenkassen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, die durch jüngere Rechtsprechung in Zweifel gezogen war.

Der Bundesrat hatte sich gegen eine Ausdehnung des Wettbewerbs- und Kartellrechts auf die Kassen ausgesprochen. Dies lehnte die Regierung jedoch ab. In einem mit Mehrheit ihrer Fraktionen angenommenen Änderungsantrag stellen sie nun aber unter anderem klar, dass die Kartellbehörden bei der Anwendung der GWB-Vorschriften den Versorgungsauftrag der Krankenkassen berücksichtigen müssen. So werde die Zusammenarbeit von Kassen zur Erfüllung des Versorgungsauftrags regelmäßig mit dem Kartellrecht in Einklang stehen, heißt es in der Begründung. „Die Anwendung des Kartellrechts ist ohnehin ausdrücklich ausgeschlossen, soweit die gesetzlichen Krankenkassen sozialgesetzlich zu gemeinsamem Handeln verpflichtet sind“, schreiben die Fraktionen in der Begründung des Antrags.

Die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Gesetzentwurf ab. Die Koalitionsmehrheit wiederum versagte einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verankerung von Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht die Zustimmung.


Kirsten Sucker-Sket