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Apothekenbetriebsordnung
Barrierefreiheit - Sollvorschrift mit Streitpotenzial
Die in § 4 Apothekenbetriebsordnung geforderte Barrierefreiheit für Apotheken ist eine Sollvorschrift, deren Umsetzung in der Praxis
Deshalb forderten Diskutanten des Arbeitskreis 1 beim Deutschen Apothekertag dazu auf, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, ob ein barrierefreier Zugang zu der Apotheke tatsächlich nicht umsetzbar ist und im Zweifelsfall Kontakt mit dem Amtsapotheker aufzunehmen. Sind die Räume der Apotheke gemietet oder gepachtet, empfiehlt es sich, frühzeitig mit Vermieter und Verpächter Fragen zu potenziellen Umbaumaßnahmen und zur Kostenübernahme zu klären. Für Lutz Tisch, Geschäftsführer Recht der ABDA, hat die Vorschrift zur Barrierefreiheit ein großes Potenzial für Streitereien, die wohl bald die Gerichte beschäftigen werden.
12.10.2012, 12:15 Uhr