Erben wollen nach Mönters Tod nicht haften

Sanicare-Versandapotheke in der Insolvenz

Bad Laer - 26.09.2012, 18:10 Uhr


Deutschlands größte Versandapotheke Sanicare ist insolvent. Erst am 4. September war Sanicare-Chef Johannes Mönter verstorben. Gestern hat seine Familie einen sogenannten Nachlassinsolvenzantrag gestellt.

Noch im August hatte Sanicare ein Umsatzplus vermeldet. Auch wenn das Unternehmen damals keine Angaben zum Gewinn machen wollte – die Zahlen ließen nicht spontan darauf schließen, dass die Apotheke vor der Pleite steht.

Von der Insolvenz betroffen sind die Sanicare-Versandpotheke sowie drei niedergelassene Sanicare-Apotheken in Bad Laer, Versmold und Bielefeld. Bestellungen über den Online-Shop seien weiterhin wie gewohnt möglich und würden auch ausgeliefert.

Auf die anderen Teile der Sanicare-Gruppe, die insgesamt mehr als 800 Mitarbeiter beschäftigt, erstreckt sich das Insolvenzverfahren nicht, hieß es heute seitens der Anwaltskanzlei des vorläufigen Nachlassinsolvenzverwalters Ralph Bünning. Das gleiche gelte für die Apotheken, die der Frau des Verstorbenen, Marlies Mönter, gehören.

Betroffen von der Insolvenz sind 342 Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit. Ihre Löhne sollen über das Insolvenzgeld bis Ende November gesichert werden. Das Unternehmen führt Bünning nach einer ersten Prüfung unverändert weiter. „Wir möchten den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. Derzeit wird ein Investor für die Versandapotheke gesucht“, erklärte der Anwalt. Als Grund für die Insolvenz nannte er die Struktur der Unternehmensgruppe sowie die Rechtsunsicherheit aufgrund des Nachlasses von Einzelkaufmann Johannes Mönter.

Mit einem Nachlassinsolvenzverfahren erreichen Erben eines Verstorbenen, dass sie nicht für Schulden aus einem Nachlass haften müssen. Stellt der Erbe fest, dass ein Nachlass überschuldet oder zahlungsunfähig ist, hat er unverzüglich einen Nachlassinsolvenzantrag zu stellen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.


Kirsten Sucker-Sket