Erstattungsbeträge

kohlpharma verhandelt Trobalt®-Preis

Berlin - 21.09.2012, 13:27 Uhr


Das Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline muss gerade besondere Stilblüten des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes beobachten: Der GKV-Spitzenverband ist mit dem Importeur kohlpharma in Verhandlungen über den Erstattungsbetrag seines Epilepsie-Präparates Trobalt® eingestiegen. Für die Kassenseite eine logische Folge der Listung des kohlpharma-Arzneimittels in der Lauertaxe.

Kohlpharma hat das noch recht neue Arzneimittel Retigabin als Re-Import seit dem 15. August in die Lauertaxe gelistet. Der Preis liegt geringfügig unter dem, den GSK angibt – doch das GSK-Präparat ist ohnehin nicht verfügbar. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung von Trobalt® getroffen hatte, hatte sich GSK für die Opt-out-Lösung entschieden und das Präparat nicht mehr in Deutschland angeboten. Einige Kassen, darunter die AOKen und die Techniker Krankenkasse, erklärten jedoch, sie würden ihren bereits auf Trobalt® eingestellten Versicherten die Versorgung mit dem neuen Medikament über Einzelimporte weiterhin ermöglichen. GSK betonte indessen, man sei fest entschlossen, das Präparat wieder in den deutschen Markt zu bringen.

Nun ist das Unternehmen durch den Vorstoß von kohlpharma reichlich aufgewirbelt. Bettina Brennecke, Leiterin Government & Business Relations bei GSK und Mitglied der Geschäftsleitung, sieht hier einen Präzedenzfall vorliegen. Er zeige deutlich auf, dass es Webfehler im System der frühen Nutzenbewertung gebe. Ist es wirklich zulässig und im Sinne des Gesetzgebers, dass ein Importeur über den Erstattungspreis eines neuen Medikamentes verhandelt? Hat ein solches Handelsunternehmen die gleiche Wertigkeit wie das Unternehmen, hinter dem die gesamte Forschung und Entwicklung des Präparates steckt? Und kann er auf Grundlage eines Beschlusses verhandeln, der auf einem Dossier beruht, das der Originalhersteller erstellt hat? „Damit werden unsere Rechte ausgehöhlt“, ist Brenneke überzeugt.

Doch es ist Tatsache: Die Verhandlungen laufen. „Wir stecken mittendrin“, bestätigte ein Sprecher von kohlpharma. Bei GSK ist man mehr als besorgt: Werde nun ein „schlechter Preis“ ausgehandelt, falle dies auf das eigene Unternehmen zurück, betont Bennecke. Schließlich hat dieser wiederum Referenzwirkung im Ausland. Aus anderen Ländern kennt GSK ein solches Vorgehen nicht. In Frankreich beispielsweise sei es selbstverständlich immer der Originalhersteller, der verhandele. Der Preis des Importeurs liege dann 10 Prozent unter dem des Originators. Ohnehin kann sich Brenneke schwer vorstellen, zu welchem Preis kohlpharma das Medikament am Ende abgegeben wird. Nach der frühen Nutzenbewertung waren die Kassen offenbar von einem Preis ausgegangen, der 80 Prozent unter dem europäischen Durchschnittspreis liegen sollte.

Beim GKV-Spitzenverband findet man den Einstieg in Preisverhandlungen mit kohlpharma offenbar selbstverständlich: Durch das Umpacken werde aus dem re-importierten Trobalt® sozusagen ein „neues Produkt mit ‚altem’ Wirkstoff“, so eine Sprecherin. Der Importeur werde damit quasi zum Hersteller. Nach Abschluss der Erstattungsbetragsverhandlungen, zu denen der Importeur „umgehend eingeladen“ worden sei, werde der um den Rabatt nach §130b reduzierte Listenpreis des Importeurs wirksam. Weiter verweist der GKV-Spitzenverband darauf, dass der noch zu verhandelnde Erstattungsbetrag ab dem 13. Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen (hier durch GSK am 15.05.2011) gelten werde.


Kirsten Sucker-Sket