Basistherapie der Multiplen Sklerose

Biogen Idec schließt für Interferon beta-1a i.m. Rabattvertrag mit TK

18.09.2012, 23:59 Uhr


Die Biogen Idec GmbH hat mit Wirkung zum 01.09. 2012 erstmalig für Interferon beta-1a zur Basistherapie der Multiplen Sklerose einen Rabattvertrag mit der Techniker Krankenkasse geschlossen. Dies hat zur Folge, dass bei Verordnungen dieses Medikaments für Versicherte der TK stets das Original abgegeben werden sollte. Rezepte über konkret benannte Importware sollten – auch bei aut-idem-Ausschluss – ebenfalls mit Originalware bedient werden

Durch den Rabattvertrag ist die Abgabe des Avonex®-Originals an Versicherte der TK grundsätzlich wirtschaftlich und wird hinsichtlich der Importquote nicht als Malus angerechnet.

Das Medikament mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a i.m. ist ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel. Es ist aktuell das am häufigsten verordnete Interferon beta in der Basistherapie der schubförmig remittierenden Multiplen Sklerose.

Aufgrund der einmal wöchentlichen intramuskulären Applikation gibt es kein identisch einzusetzendes Arzneimittel. Ein Austausch gegen ein anderes Produkt (z.B. ein subkutan zu verabreichendes Interferon beta-1a) ist gemäß Rahmenvertrag nach wie vor nicht zulässig.

Weitere Informationen zur Multiplen Sklerose und zu AVONEX® finden Sie hier.
Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), das 2011 in Kraft getreten ist, hat unter anderem festgelegt, dass Arzneimittel, für die ein Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V geschlossen wurde, nicht mehr gegen Importe ohne Rabattvertrag ausgetauscht werden sollen. Diese gesetzliche Regelung wurde in der aktuell gültigen Fassung des Rahmenvertrages nach § 129 SGB V entsprechend umgesetzt.
„Die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels hat Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabattbegünstigten importierten Arzneimittels.“ (§ 5 Abs. 1 Satz 3)
Das heißt, der Austausch eines rabattierten Originals gegen einen nicht rabattierten Import ist ausgeschlossen und kann retaxiert werden


Ilona Kern


Das könnte Sie auch interessieren

Die spannende „Was-wäre-wenn“-Frage

Eine Welt ohne Importquote

Was ist bei der Abgabe zu beachten und welche Auswirkungen hat das sogenannte „Aut-idem-Urteil“?

Original oder Reimport?

Retax einer Biologika-Verordnung am Beispiel Erypo®

Austauschen oder nicht?

Einspruch auch bei kleinen Beträgen

Unberechtigte Miniretax

Arzneimittelversorgungsvertrag Bayern

Importeure schalten Gesundheitsministerium ein