Palliativversorgung in Westfalen-Lippe

Notfall-Liste für Apotheken vereinbart

Münster - 17.09.2012, 11:16 Uhr


Die ambulante Versorgung von Palliativpatienten in Westfalen-Lippe soll sicherer werden: Die Apothekerkammer und die Ärztekammer Westfalen-Lippe haben in Abstimmung mit Palliativverbänden eine Notfall-Liste von Medikamenten erarbeitet, die in allen Apotheken der Region rund um die Uhr verfügbar sein sollen.

Auch in akuten Krisensituationen außerhalb der regulären Apotheken-Öffnungszeiten ist es für schwerstkranke Patienten wichtig, schnellstmöglich an Arzneimittel zu gelangen. Dabei handelt es sich vielfach um Arzneimittel, die selten oder nie in der Apotheke verlangt werden. Sieben solcher Arzneimittel finden sich nun auf der Notfall-Liste, darunter etwa Morphin und Midazolam.

In einzelnen Städten und Kreisen gab es bereits Modellvorhaben, in denen Palliativmediziner mit Apothekern kooperieren, um eine schnelle Versorgung auch im Nacht- und Notdienst sicherzustellen. Erfahrungen aus Städten wie Dortmund und Hamm, in denen die Nachtversorgung gut funktioniert, sind nun in das Projekt für den gesamten Landesteil eingeflossen. „Für uns ist es wichtig, dass wir die von den Palliativärzten geschilderten Schwierigkeiten im Dialog der Heilberufe gelöst haben und jetzt eine verbindliche Notfall-Liste präsentieren können“, erläutern die Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer und Dr. Klaus Reinhardt, Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. „Das ist zweifellos besser, als eine – womöglich gar nicht praxisgerechte Lösung – aufgedrückt zu bekommen und zugleich auch ein Projekt, das Vorbildcharakter für das ganze Bundesgebiet haben kann.“

Neben der Apothekerkammer und der Ärztekammer Westfalen-Lippe sind der Berufsverband der Palliativmediziner in Westfalen-Lippe e. V., die Landesvertretung NRW der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und alle 30 in Westfalen-Lippe bestehenden Palliativmedizinischen Konsiliardienste (PK) an dem Pilotprojekt beteiligt.

Mit der in Kürze in Kraft tretenden Novellierung des Arzneimittelrechts wird es auch eine Änderung im Betäubungsmittelrecht geben. Danach sollen auch Ärzte in der ambulanten Palliativversorgung künftig in engen Grenzen Arzneimittel abgeben können. Voraussetzung ist allerdings, dass die fraglichen Arzneimittel nicht in einer nahegelegenen dienstbereiten Apotheke zu haben sind.


Kirsten Sucker-Sket


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