Baden-Württemberg

Altpeter fordert Erleichterungen für Diamorphinbehandlung

Stuttgart - 07.09.2012, 11:57 Uhr


Die Vorgaben für die Einrichtung neuer Arztpraxen zur Diamorphinbehandlung von schwerst Drogenabhängigen sind zu streng. Das beklagt die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (beide FDP).

Altpeter geht es dabei zum einen um die hohen personellen Anforderungen: Nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Diamorphinbehandlung müssen derzeit zwingend drei Vollzeit-Arztstellen an jeder Substitutionspraxis vorgehalten werden. Dies sei gerade bei Standorten mit einer kleinen Patientengruppe ein entscheidender „Kostentreiber bei den laufenden Betriebskosten“, der die Einrichtung neuer Praxen fast unmöglich mache, so Altpeter. Die Ministerin appelliert deshalb an Bahr und Dyckmans, sich beim G-BA dafür einzusetzen, die personellen Standards „auf ein vernünftiges Maß“ zu senken.

Weiterer Kritikpunkt ist die momentan in § 5 Abs. 9a Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) zwingend vorgeschriebene venöse Injizierung des Diamorphins. Diese Injizierung muss nach Auffassung von Altpeter aufgehoben werden. Denn: „Langzeitabhängige verfügen in der Regel über kein intaktes Venensystem mehr“. Sie plädiert daher dafür, auch andere Anwendungsformen, etwa in oraler Form, zu ermöglichen.

Baden-Württemberg will die Einrichtung weiterer Diamorphin-Praxen erleichtern. Dafür können diese vom Land einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 150.000 Euro zur Deckung der Kosten für die erforderlichen Sicherheitsstandards erhalten. Altpeter plant außerdem Gespräche mit den Krankenkassen, um zu klären, wie Arztpraxen auch bei geringen Patientenzahlen eine auskömmliche Finanzierung erreichen können. Bisher werden am Standort Karlsruhe rund 30 Menschen diamorphingestützt substituiert – ein weiteres Angebot soll es aber in Stuttgart geben.


Juliane Ziegler