Bundeskabinett

Gesetzentwurf zur Sterbehilfe verabschiedet

Berlin - 29.08.2012, 11:50 Uhr


Das Kabinett hat am Mittwoch den umstrittenen Gesetzentwurf zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe verabschiedet. Danach soll bestraft werden, wer einem anderen beim Suizid hilft, um damit Geld zu verdienen. Straffrei bleiben Angehörige und nahestehende Personen, unter Umständen auch Ärzte und Pfleger.

Er sieht vor, das Strafgesetzbuch um einen § 217 („Gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung“) zu ergänzen: Wer gewerbsmäßig – also mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen – Hilfe zum frei verantwortlichen Suizid leistet, könnte danach mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Als „Erwerbsmodell“ würde Suizidhilfe sonst zur gewöhnlichen „Dienstleistung“, die Menschen dazu verleiten könne, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot vielleicht nicht getan hätten, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger.

Ausgenommen von der Strafbarkeit sind nach dem Entwurf nicht gewerbsmäßig handelnde Angehörige oder andere dem Betroffenen nahestehende Personen. Angehörige oder enge Freunde, die dem Sterbenskranken besonders emotional nahestünden und die dieser als Stütze bei sich wissen wolle, verdienten Respekt, so die Justizministerin – „jedenfalls keine Strafandrohung“. Der Entwurf geht nun in die parlamentarische Beratung.

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Juliane Ziegler