Deutsche Arzneipreise für EU-Versandapotheken?

Gemeinsamer Senat hält sich bedeckt

Karlsruhe - 22.08.2012, 14:12 Uhr


Am Mittwochmittag verhandelte der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe zur Frage der Anwendbarkeit deutscher Arzneimittelpreise auf EU-Versandapotheken. Ob es heute noch eine Entscheidung geben wird, ist derzeit offen.

Auch für die neun anwesenden Richter war es eine ungewohnte Situation: Das Gremium war zuletzt im Jahr 1986 zusammengekommen. Während der zweistündigen Verhandlung argumentierten die Kläger- und Beklagtenvertreter unter anderem zur Frage, ob die geplante Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften („AMG-Novelle“) eine Art „Vorwirkung“ haben könne. Der Senat ließ jedoch zu keiner Zeit durchblicken, in welche Richtung es letztlich gehen wird.

Ausschlaggebend, so stellte die Vorsitzende Richterin Eckertz-Höfer – Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts – aber in Aussicht, dürften für die Entscheidung europarechtliche Fragen sein: „Hier wird wahrscheinlich die Musik spielen“, sagte Eckertz-Höfer. Sollte dies nach Auffassung der Richter nicht der Fall sein, käme eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof infrage.

Auf der Seite der klagenden Apothekerin, die sich mit ihrer Klage gegen das Bonus-System der Europa Apotheek Venlo wehrt, ist man sich sicher, dass das Europarecht keinerlei Rolle spielt. Darüber hinaus werde man mit der geplanten Gesetzesänderung im Rücken in jedem Fall Recht bekommen. Klaus Gritschneder, Mitbegründer der Europa Apotheek Venlo, zeigte sich hingegen zukunftsfroh: Er sei sicher, dass die Klage am Europarecht scheitern werde.

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