Anfrage zum Apothekenhonorar

Linke will es genau wissen: Wie geht es den Apotheken?

Berlin - 18.08.2012, 10:38 Uhr


Die von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) angekündigte Erhöhung des Apothekenhonorars um 25 Cent ruft die Bundestagsfraktion „Die Linke“ auf den Plan. Mit Verweis auf die weit auseinanderklaffenden Einschätzungen von Apothekerschaft, Politik und Verbänden über die angemessene Höhe der Anpassung stellt die Fraktion „Die Linke“ in einer kleinen Anfrage 25 Fragen an die Bundesregierung. Sie will es genau wissen: Wie geht es den 21.000 Apotheken in Deutschland?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) habe in einem Referentenentwurf zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung eine Erhöhung des Fix-Honorars von 8,10 Euro auf 8,35 Euro vorgeschlagen, der Apothekenabschlag solle dann aber unangetastet bleiben. Die Kassen hätten diese Erhöhung als „großzügig bemessen“ (GKV-Spitzenverband) bzw. „nur schwer nachvollziehbar“ (AOK-Bundesverband) bezeichnet. Die ABDA kritisiere die Erhöhung als „völlig unzureichend“ und fordere die Erhöhung des Fix-Honorars auf 9,14 Euro pro abgegebener Packung.

Von der Bundesregierung will die Linke daher wissen, wie sich die Zahl der Apotheken in den letzten 10 Jahren aufgeschlüsselt nach Bundesländern entwickelt hat und wie viele Filialapotheken seit Lockerung des Mehrbesitzverbotes durch die Rot-Grüne Bundesregierung entstanden sind. Auskunft verlangt die Fraktion auch über den Anteil der Versandapotheken.

Wissen möchte die Fraktion, wie sich Apothekenhonorar und Kassenabschlag seit Bestehen der Bundesrepublik entwickelt haben. Detaillierte Fragen stellt die Linke nach der wirtschaftlichen Lage der Apotheken. Gibt es Kostenunterschiede zwischen Stadt- und Landapotheken im Bereitschaftsdienst, wie ist die wirtschaftliche Lage nach Umsatz und Gewinn einzuschätzen? Wie haben sich die Betriebs- und insbesondere die Personalkosten in den Apotheken in den letzten 10 Jahren entwickelt? Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten in den Apotheken für die Umsetzung der Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V? Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zusätzlichen Kosten in den Apotheken für die Umsetzung der neuen Apothekenbetriebsordnung? Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erhöhung des Großhandelsrabattes auf die Apotheken ausgewirkt? War diese Wirkung eingeplant und erwünscht?

Ganz genau wissen will die Linke, aufgrund welcher Berechnungen das BMWi die Erhöhung des Fixhonorars festgelegt hat und ob die Bundesregierung zusätzlich Änderungen bei der Honorierung der Zuschläge beim Nacht- und Wochenenddienst, bei den BtM-Gebühren und/oder der Rezepturtaxierung plant.

Bis zum 6. September sollen die Antworten der Bundesregierung vorliegen – vielleicht gerade rechtzeitig für die im September vorgesehene Vorlage der Honoraranpassung im Bundeskabinett.


Lothar Klein