Hilfsmittelversorgung für BKK-Patienten

LAV Niedersachsen: Nachbesserungen im Hilfsmittelvertrag unzureichend

Hannover - 16.08.2012, 16:00 Uhr


Der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV Niedersachsen) hält die jüngsten Nachbesserungen im Hilfsmittelvertrag des Bundesverbandes Deutscher Apotheker (BVDA) für unzureichend. Viele Kritikpunkte des LAV Niedersachsen blieben auch mit diesem Vertrag weiter bestehen.

Der LAV Niedersachsen und der BKK Landesverband Mitte haben sich bisher nicht auf einen gemeinsamen Hilfsmittelliefervertrag geeinigt. Daher besteht seit dem 1. Juni in Niedersachsen ein vertragsloser Zustand für die Hilfsmittelversorgung der BKK-Versicherten. Eine Ausnahme bildet nur die BKK Mobil Oil, mit der der LAV Niedersachsen zum 1. August einen Vertrag geschlossen hatte (siehe AZ 27).

Inzwischen liegt zwar ein überarbeiteter Hilfsmittelvertrag des BKK Landesverbandes Mitte mit dem BVDA vor, aber der LAV Niedersachsen äußerte sich in einer Pressemitteilung sehr zurückhaltend zu diesem Vertrag. Dazu wird der ABDA-Präsident und Vorsitzende des LAV Niedersachsen, Heinz-Günter Wolf, zitiert: Beim LAV Niedersachsen freue man sich darüber, dass einige Kritikpunkte, die gegenüber dem Landesverband Mitte geäußert worden waren, zu „einigen wenigen Nachbesserungen im BVDA-Vertrag“ geführt hätten. Doch blieben weitere Kritikpunkte bestehen, insbesondere sei keine Regelung zu Nullretaxationen aufgenommen worden. Damit seien die Apotheken dem „Damoklesschwert der Vollabsetzung“ ausgesetzt. Als Beispiel für eine Lösung dieses Problems verweist der LAV Niedersachsen auf den Vertrag mit der BKK Mobil Oil.

Weitere Kritikpunkte am Vertrag des BVDA mit dem BKK Landesverband seien die sehr niedrige, kaum kostendeckende Vergütung sowie das aufwändige und unzuverlässige Genehmigungsverfahren, heißt es beim LAV Niedersachsen. Denn obwohl Vertragspreise vereinbart seien, sei bei bestimmten Hilfsmitteln nicht sicher, ob die Apotheke dies auch liefern könne. Die BKKen behielten sich das Recht vor, sich jederzeit für einen anderen Leistungserbringer zu entscheiden. „Der eigentliche Auftrag des Hilfsmittelvertrages, nämlich die schnelle und zuverlässige Belieferung des Patienten, wird damit ad absurdum geführt“, so Wolf. Letztlich zog der Verbandsvorsitzende ein negatives Fazit: „In diesen ohnehin wirtschaftlich schwierigen Zeiten für die niedersächsischen Apotheken können wir unseren Mitgliedern einen Beitritt zu einem solch insuffizienten Vertrag, der nicht einmal zusichert, dass die jeweilige Apotheke überhaupt beliefern darf, nicht zumuten“, so Wolf.


Dr. Thomas Müller-Bohn