GKV-Spitzenverband zum Apothekenhonorar

Kein Anlass für Larmoyanz

Berlin - 10.08.2012, 14:21 Uhr


Der GKV-Spitzenverband hält eine Überprüfung der Apothekenvergütung nach acht Jahren grundsätzlich für legitim. Das Ergebnis, zu dem das Bundeswirtschaftsministerium dabei gekommen ist – die Erhöhung des Fixzuschlags auf 8,35 Euro –, hält er allerdings für sehr „großzügig bemessen“.

Noch immer hält der GKV-Spitzenverband den Apothekern vor, in der Vergangenheit keine repräsentativen und nachvollziehbaren Datengrundlagen zu Umsatz, Gewinn und Betriebskosten, insbesondere für Verhandlungen zum Apothekenabschlag, vorgelegt zu haben. Finanzielle Mehrbelastungen der Beitragszahler, die sich aus einer erhöhten Apothekenhonorierung ergeben, seien vor diesem Hintergrund nicht zu rechtfertigen. Dennoch: Der Spitzenverband geht nun davon aus, dass die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erhobenen Datengrundlagen zutreffend sind. 

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung betont der GKV-Spitzenverband, es habe in der Vergangenheit „umfangreiche, über die Inflationsrate hinausgehende Kompensationen“ für die Kostenentwicklung der Apotheken gegeben: So hätten Apotheken – über den variablen Zuschlag von 3 Prozent – von einer strukturellen Preisverschiebung von plus 29 Prozent profitiert. Zudem gehe der vorgelegte Verordnungsentwurf für das Jahr 2013 von 760 Millionen abgegebenen Packungen aus – 190 Millionen mehr als im Basisjahr 2003.  

Angesichts dieser Entwicklung sei der mit der vorgesehenen Anhebung des Festzuschlages verbundene Vergütungszuwachs von 190 Millionen Euro „großzügig bemessen“. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Für die seit Monaten vorgetragene Larmoyanz der Apothekerschaft besteht zumindest kein Anlass. Die berufsständische Forderung nach einer Anhebung der Vergütung um 624 Millionen Euro lehnt der GKV-Spitzenverband als "völlig unangemessen“ ab.

Selbstverständlich geht der Verband auch auf den Apothekenabschlag nach § 130 SGB V ein. Über diesen muss für das Jahr 2013 wieder verhandelt werden. Im Rahmen der 16. AMG-Novelle hatte die GKV gefordert, den Apothekenabschlag von 2,05 Euro (für die Jahre 2011 und 2012) wieder auf 2,30 Euro anzuheben. Nun sei Apothekenvergütung auf eine neue wirtschaftliche Basis gestellt. „Wie in der Begründung zum vorliegenden Verordnungsentwurf zutreffend herausgestellt, kommt ein doppelter Ausgleich der Kostenentwicklung der Apotheken für die GKV nicht in Betracht“.

Angesichts der schwierigen Verhandlungen zum Apothekenabschlag in der Vergangenheit setzt sich der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme erneut dafür ein, die Apothekenvergütung künftig ausschließlich in der Arzneimittelpreisverordnung zu regeln. Da die Höhe der Abschläge für die Jahre 2009 und 2010 noch immer nicht letztinstanzlich geklärt ist, sollte gesetzgeberisch für klare Rechtsverhältnisse gesorgt werden. Der Zustand paralleler Regelungen zur Anpassung der Apothekenvergütung – AMPreisVO nebst von GKV-Spitzenverband und DAV zu verhandelnder Abschlag – müsse aufgehoben werden.


Kirsten Sucker-Sket