Stellungnahme zum Apothekenhonorar

BVDAK fordert 9,19 Euro

Berlin - 10.08.2012, 08:47 Uhr


Eine Anhebung des Apothekenhonorars auf 9,19 Euro fordert der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) zur Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Außerdem fordert der BVDAK eine pauschale Notdienstgebühr von 250 Euro.

Nach Ansicht des BVDAK darf bei der Bemessung der Honoraranpassung die seit 2004 erfolgte Steigerung des Rohertrages nicht von der Kostenentwicklung abgezogen werden. Diese Position vertritt auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). „Bei erwarteten 760 Millionen Packungen für 2013 ergäbe sich eine absolut vertretbare Mehrbelastung von rund 828 Millionen Euro“, schreibt der BVDAK.

Der angenommene und nicht überprüfbare Rohertragsanstieg im Verordnungsentwurf in Höhe von 26.684 Euro könne nicht angerechnet werden, da eine Rohertragssteigerung nicht im Zusammenhang mit einer Gesamtkostensteigerung gesehen werden dürfe. Der im Verordnungsentwurf aufgeführte Mehrkostenbedarf in Höhe von 190 Millionen Euro (760 Millionen Packungen mal 25 Cent) erscheine daher nicht sachgerecht und könne durchaus als „politischer Preis“ gesehen werden, so der BVDAK.

„Wir erinnern daran, dass dieser Betrag dem Pharmazeutischen Großhandel mit Drehung der Großhandelsspanne zugedacht war“, so der BVDAK. Wie mittlerweile in Fachkreisen unbestritten, sei dieser Betrag durch Konditionskürzungen ab 2011 und insbesondere in 2012 weitestgehend und nachvollziehbar an die Apotheken weitergereicht worden. Dies bedeute, dass alleine die Drehung der Großhandelsspanne ab dem Jahr 2012 zu einem dauerhaften Rohertragsverlust von mindestens 1,1 Prozent führen dürfte. BVDAK: „Insofern kann die im Verordnungsentwurf aufgeführte Steigerung von 25 Cent eine Kostensteigerung mit Verrechnung von Rohertragssteigerungen in den Jahren 2004 bis 2011 nicht akzeptiert werden, da diese 25 Cent nur den Teil ausgleichen, den der Großhandel den Apotheken zum Großteil weitergereicht hat.“

Teile man die gestiegenen Gesamtkosten ( 38.184 Euro) durch die Anzahl der Packungen (8.625) ergebe sich eine Erhöhung des Festzuschlages je Packung um 109 Cent auf € 9,19. Diese Größenordnung entspreche näherungsweise in etwa dem tatsächlichen Aufwand und einem inflationsbedingten Ausgleich zwischen 2004 und 2011: „Der BVDAK e.V. spricht sich für eine Steigerung des Festzuschlages pro Packung um 109 Cent auf € 9,19 aus.“

Weiterhin sei zu bedenken, dass eine Erhöhung oder Neustrukturierung der Notdienstgebühr durch eine Pauschale ebenfalls seit vielen Jahren ausstehe. BVDAK: „Wir befürworten daher eine Notdienstpauschale in Höhe von 250 Euro pro notdiensthabender Apotheke ab dem Jahr 2013. Damit kann ansatzweise ein kostendeckender Notdienst auch weiterhin sichergestellt werden.“


Lothar Klein