Deutsche Arzneipreise für EU-Versandapotheken?

Verhandlungstermin des Gemeinsamen Senats steht

Karlsruhe - 25.07.2012, 10:52 Uhr


Der Bundestag hat einen Schlussstrich unter einen langen Streit gesetzt: Auch ausländische Versandapotheken, die Kunden in Deutschland beliefern, müssen sich bald an das deutsche Arzneimittelpreisrecht halten. Dabei ist fast ein wenig in den Hintergrund geraten, dass hierzu auch noch eine Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe aussteht.

Am 22. August 2012 um 11:30 Uhr werden die Mitglieder des Senats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zusammenkommen. Dazu zählen die Präsidenten des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesarbeitsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs. Hinzu kommen die Vorsitzenden und jeweils ein weiterer Richter der beteiligten Senate – hier also des Bundessozialgerichts und des Bundesgerichtshofs.

Denn der 1. Senat des Bundesgerichtshofs und der 1. Senat des Bundessozialgerichts vertreten bekanntlich eine unterschiedliche Auffassung zu der Frage, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt. Dies hatte dazu geführt, dass sich die Karlsruher Richter im Rahmen ihrer Apothekenboni-Verfahren im September 2010 gezwungen sahen, den Gemeinsamen Senat anzurufen. Denn schließlich sind Boni auf Rx-Arzneimittel, die die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle übersteigen, nur dann unzulässig, wenn die Apotheke überhaupt die Arzneimittelpreisverordnung einzuhalten hat.

Neben den höchstrichterlichen Vertretern werden auch die Prozessbevollmächtigten der beteiligten Parteien beim Termin zur mündlichen Verhandlung anwesend sein. Ob am 22. August auch eine Entscheidung fallen wird, ist einer Gerichtssprecherin zufolge noch nicht absehbar. Bislang hatte der Gemeinsame Senat noch nicht viel Gelegenheit, zusammenzukommen. Seit dem Jahr 2000 hat er gerade einmal drei Entscheidungen getroffen.

Es bleibt damit vor allem spannend, wie sich das Bundessozialgericht verhalten wird – gerade auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden gesetzlichen Änderung. Dem Vernehmen nach dauerte das gesamte Verfahren insbesondere deshalb so lange, weil der Kasseler Senat mit seiner Stellungnahme auf sich warten ließ.  


Kirsten Sucker-Sket