Nachlass auf OTC-Arzneimittel

Apotheker helfen Bedürftigen

Berlin - 16.07.2012, 10:49 Uhr


Immer mehr Apotheken gewähren Bedürftigen einen Nachlass auf OTC-Arzneimittel. Einige kooperieren mit Sponsoren - andere zahlen den Nachlass aus eigener Tasche. Apothekerkammern melden Bedenken an.

Das erste Projekt dieser Art entstand in Stuttgart. Dort erhalten Sozialhilfeempfänger über das Projekt „Medikamente für die Schwäbische Tafel“ nicht-verschreibungsfähige Arzneimittel ein Viertel günstiger. Wer die „Bonuscard“ der Stadt Stuttgart hat und in den Läden der Schwäbischen Tafel Stuttgart einkaufen darf, kann sich vom Arzt ein Grünes Rezept ausstellen lassen und erhält das Arzneimittel in teilnehmenden Apotheken entsprechend vergünstigt.

Angebote dieser Art gibt es inzwischen an zahlreichen Orten – teilweise mit Nachlässen bis zu 50 Prozent. Den restlichen Preis übernehmen dabei überwiegend verschiedene Sponsoren, die die Hilfsorganisation für das jeweilige Projekt gewinnen konnte. In Bayern kommen die am Projekt „Medikamentenhilfe München“ beteiligten Apotheken für den selbst festgelegten Rabatt – in der Regel 20 Prozent – dagegen selbst auf.

Auch Apotheker Thomas Müller im bayerischen Burgkunstadt zahlt Bedürftigen aus eigener Tasche 20 Prozent Nachlass auf den Normalpreis von OTC-Arzneimitteln. Wer einen Tafelausweis und ein entsprechendes Rezept vom Arzt vorweisen kann, erhält die Präparate entsprechend günstiger. „Hilfe vor Ort für die Menschen, die es nötig haben“, erklärt er gegenüber DAZ.online. Die Alternative wäre schließlich, dass Bedürftige im Internet bestellen oder ganz auf die Einnahme verzichten. Er will Kollegen mit seiner Aktion dazu animieren, sich ebenfalls für Bedürftige einzusetzen.

Erste Apothekerkammern äußern jedoch Bedenken an den Medikamentenhilfe-Projekten. So erklärt ein Sprecher der Landesapothekerkammer Thüringen, nach Kammer-Auffassung beschränke der Einsatz von Medikamentenlisten die ärztliche Therapiefreiheit und die Übermittlung der Rezepte zu Abrechnungszwecken verstoße gegen den Datenschutz. Weil außerdem nicht alle Apotheken und Ärzte beteiligt seien, sei darüber hinaus die freie Arzt- und Apothekenwahl gefährdet. Unproblematischer sei dies zwar bei Projekten, die ohne Sponsoren und ohne Medikamentenliste arbeiteten. Letztlich sei die Kostenübernahme notwendiger Arzneimitteltherapien jedoch Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherungen – hier sei also vielmehr der Gesetzgeber gefragt.

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Juliane Ziegler


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