vdek-Mitgliederversammlung

Preisfindung: Selbstverwaltung ist handlungsfähig

Berlin - 11.07.2012, 09:58 Uhr


Auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat der Vorsitzende Christian Zahn die Bedeutung und Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung unterstrichen und die erste Preisfestsetzung für eine neues Arzneimittel als Modell für andere Bereiche empfohlen.

Den Verhandlern sei es gelungen, einen fairen Interessensausgleich zwischen Industrie und Versicherten zu finden. Die Selbstverwaltung habe unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage sei, schwierige gesetzliche Vorgaben umsetzbar zu machen.

Die Selbstverwaltung sei nun auch im Rahmen der Umsetzung des neuen Psychiatrie-Entgeltsystems gefordert. So müssten die Selbstverwaltungspartner als erstes nun den neuen Orientierungswert festlegen bzw. ein Konzept für den zukünftigen Mehrleistungsausgleich vorlegen. „Selbstverwaltung ist nicht frei von Konflikten. Aber sie ist ein Mittler zwischen Staat und Markt und sorgt für einen fairen Interessensausgleich“, so der Verbandsvorsitzende.

Zahn begrüßte auch die Absicht der Bundesregierung, im Rahmen des Patientenrechtegesetzes das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern und damit zentral zu regeln. „Das Gesetz ist längst überfällig. Die Patienten müssen wissen, welche Rechte sie haben." Zahn betonte, dass die Verpflichtung der Krankenkassen, ihre Versicherten im Falle von Behandlungsfehlern stärker zu unterstützen, längst gelebte Realität bei den Ersatzkassen sei.

Der Verbandsvorsitzende forderte jedoch Nachbesserungen bei den IGeL-Leistungen. Der IGeL-Leistungsmarkt habe mittlerweile ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro erreicht, mit steigender Tendenz. „Ich finde es nicht akzeptabel, dass in manchen Arztpraxen Verkaufsgespräche über IGeL-Leistungen gang und gäbe sind."

Das Patientenrechtegesetz sollte auch dazu genutzt werden, für mehr Sicherheit der Patienten im Bereich der Medizinprodukte zu sorgen. „Zurzeit gibt es ein Dickicht von europäischen Richtlinien, nationalem Recht, föderalen Zuständigkeiten und eine Vielfalt an Prüfstellen, Informations- und Meldewegen. Dies alles zusammen ist keine gute Voraussetzung, um den Nutzen und die Risiken von Medizinprodukten verlässlich zu bewerten", so Zahn. Die Ersatzkassen fordern daher, ein Register für Hochrisikoimplantate analog dem Endoprothesenregister einzuführen.


Lothar Klein


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