Baden-Württemberg

Einheitlicher Substitutionsausweis

Stuttgart - 05.07.2012, 08:56 Uhr


Substitutionspatienten erhalten in Baden-Württemberg ab sofort einen einheitlichen Substitutionsausweis. Er löst die bisherigen regional unterschiedlichen Modelle ab und wird von Sozialministerium, Kassenärztlicher Vereinigung und Landesärztekammer herausgegeben.

Er dokumentiert, dass sich der Patient in einer Substitutionsbehandlung befindet, mit welchem Präparat und bei welchem Arzt die Behandlung durchgeführt wird und wer die psychosoziale Begleitung übernimmt. Bei einem akuten Krankenhausaufenthalt können die enthaltenen Informationen überlebenswichtig sein, um die Therapie lückenlos fortführen und das Auftreten einer unter Umständen bedrohlichen Entzugssymptomatik verhindern zu können.

Darüber hinaus dient der Ausweis, der in Arztpraxen zu bekommen ist, als Nachweis bei Polizeikontrollen. So können sich Inhaber als Substitutionspatienten ausweisen und belegen, dass sie ihr Substitutionsmittel legal mit sich führen. Ministerium und Kassenärztliche Vereinigung loben das neue Papier als „entscheidenden Schritt zu mehr Transparenz in der Substitutionsbehandlung und damit auch zur Sicherheit und Akzeptanz dieser Therapie“.


Juliane Ziegler