Satzungsänderung beschlossen

Mehr Vertraulichkeit in ABDA-Gremien

Berlin - 28.06.2012, 14:15 Uhr


Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat ihre Mitglieder zu größerer Verschwiegenheit verpflichtet: Gestern verabschiedete die Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung, nach der über vertrauliche Informationen, die die Mitglieder im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit erlangen, Stillschweigen zu wahren ist. Wer dagegen verstößt und damit einen Schaden verursacht, muss hierfür Ersatz leisten.

Auch nach der Verabschiedung dürfte es ein Knackpunkt bleiben, dass der Schaden, den mangelnde Verschwiegenheit verursachen kann, schwer feststellbar ist. Dies wurde auch bei der Mitgliederversammlung thematisiert. Die Frage, ob und wie vertrauliche Inhalte kenntlich zu machen sind, mag die Betroffenen ebenfalls noch bewegen. Am Ende war es dennoch eine „große Mehrheit“, die für die Änderung stimmte. 

Einstimmig von der Bühne gingen dagegen andere Nachjustierungen an der ABDA-Satzung. So wurden beispielsweise neue Abstimmungsregeln der Mitgliederversammlung beschlossen: Wer bei einer Abstimmung nicht da ist, wird nicht mitgezählt – und Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen sollen ebenfalls als nicht abgegebene Stimmen zählen.


Kirsten Sucker-Sket