Neue BtM-Checkliste für Apotheken

…hilft Retaxationen zu vermeiden!

13.06.2012, 10:00 Uhr


Oftmals sind es nur kleine Un­ge­nau­ig­keiten auf dem Be­täu­bungs­mit­tel-Rezept, die eine Re­taxa­tion zur Folge haben. Um dem vorzubeugen, gibt es für Apo­the­ken jetzt eine neue, praktische Checkliste zur „Vermeidung der häufigsten Retaxa­tio­nen bei BtM-Verordnungen“ von Mundipharma. Apotheker und PTA können so auf einen Blick feststellen, ob ein BtM-Rezept korrekt ausgefüllt ist und beliefert werden darf.

Mit Hilfe der praktischen Übersicht kann schnell überprüft werden, ob ein BtM-Rezept den Vorgaben der Bundesopiumstelle sowie der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung entspricht. Neben den Standardpflichtangaben zum Patienten, zur Krankenkasse und zum Versichertenstatus muss das Ausstellungsdatum und damit die Gültigkeit des Rezepts besonders beachtet werden.

Wie lauten die Kennzeichnungsvorgaben für den Praxisbedarf? Wie erfolgt die Angabe der eindeutigen Bezeichnung bzw. genauen Mengenangabe des Arzneimittels? In welcher Form hat die Kennzeichnung beim Überschreiten der Höchst­verschreibungsmenge im begründeten Einzelfall zu erfolgen? Wo liegen die Fallstricke in Bezug auf die Gebrauchsanweisung?

Die neue BtM-Checkliste steht zum kostenlosen Download unter www.mundipharma.de zur Verfügung oder kann über die Faxnummer 06431 / 701 433 angefordert werden.


Stefan Rapp


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