AMG-Novelle

GKV setzt sich für Versandapotheken ein

Berlin - 08.06.2012, 10:14 Uhr


In seiner Stellungnahme zur Anhörung der AMG-Novelle am kommenden Montag im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages setzt sich der GKV-Spitzenverband für die Versandapotheken ein und lehnt das von der Fraktion Die Linke geforderte Verbot klar ab: „Eine Gefährdung der wohnortnahen flächendeckenden Versorgung durch Versandapotheken ist nicht zu erkennen“, heißt es dazu.

„Nach Abwägung der Aspekte Arzneimittelsicherheit, Verbraucherschutz und Versorgungsinteresse lehnt der GKV-Spitzenverband den Gesetzesantrag zur Begrenzung des Versandhandels ab“, so der GKV-Spitzenverband. Für den Versandhandel bestehe ein hinreichender Rechts- und Handlungsrahmen im Arzneimittel- und Apothekenrecht, der der Zielsetzung des Gesetzgebers gerecht werde, die Arzneimittelversorgung den Verbrauchern wie chronisch Kranken, immobilen Patienten, älteren Bürgern, Berufstätigen oder Kunden mit größerer Entfernung zur nächsten Apotheke zu erleichtern. GKV: „Die Verbraucher sind in der Wahl ihrer Apotheke frei.“

Ferner sei die Versandapotheke gesetzlich zu besonderen Qualitätssicherungsmaßnahmen verpflichtet hinsichtlich Verpackung, Transport, vollständige und rechtzeitige Auslieferung, Beratung des Patienten, Risikomeldesystem bis hin zur Sendungsverfolgung. Ebenso sprächen die Belange des Verbraucherschutzes und der Arzneimittelsicherheit nicht gegen den Versandhandel. Die Gefahr, dass Ware verwechselt oder an Unbefugte ausgegeben werde, sei nicht größer als bei öffentlichen Präsenzapotheken. Auch dort werden die Rezepte häufig nicht von den Patienten selbst eingelöst.  

Auch treffe die Besorgnis um Arzneimittelfälschungen nicht die Belange des zugelassenen, behördlich genehmigten Versandhandels. Deutsche Apotheken dürften ausschließlich die nach Arzneimittelgesetz verkehrsfähigen Arzneimittel abgeben. Dies gelte für Versandapotheken gleichermaßen. Ein Fälschungsrisiko träfe beide Versorgungswege gleichermaßen. 


Lothar Klein