Gemeinsamer Bundesausschuss

Gliptine gehen in die Nutzenbewertung

Berlin - 07.06.2012, 14:44 Uhr


Das AMNOG sieht neben der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel auch eine Nutzenbewertung für Arzneimittel des Bestandsmarktes vor. Nun will sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstmals mit dieser zweiten Möglichkeit befassen. Heute hat er eine Nutzenbewertung für verschiedene Gliptine zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 veranlasst.

Die Nutzenbewertung von Arzneimitteln, die bereits im Markt sind, soll nach dem Gesetz vorrangig bei solchen Arzneimitteln durchgeführt werden, die im Wettbewerb mit neuen Medikamenten stehen, die das Verfahren der frühen Nutzenbewertung durchlaufen haben. Der G-BA hat nun beschlossen, die Wirkstoffe Sitagliptin, Vildagliptin und Saxagliptin sowie die Wirkstoffkombinationen Metformin/Sitagliptin und Metformin/Vildagliptin genauer unter die Lupe zu nehmen. Sie stehen im Wettbewerb zu Linagliptin (Trajenta®), für das bereits ein Beschluss zur frühen Nutzenbewertung vorliegt. Bekanntermaßen gab es zwischen den Herstellern dieses Präparats – Boehringer Ingelheim und Eli Lilly – und dem G-BA Differenzen über die zweckmäßige Vergleichstherapie. Die Pharmaunternehmen hatten einen Vergleich mit einem Präparat der gleichen Stoffklasse gefordert. Nachdem dies nicht geschah, entschieden sie, Trajenta® vorerst nicht auf dem deutschen Markt einzuführen. Nach dem jetzt erfolgten G-BA-Beschluss müssen sich die Präparate ihrer gewünschten Vergleichstherapie nun selbst einer Nutzenbewertung unterziehen.

„Der G-BA muss bei der frühen Nutzenbewertung Wettbewerbsgleichheit wahren“, erklärte Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel. Mit diesem ersten Aufruf von Arzneimitteln aus dem Bestandsmarkt schaffe er die gleichen wettbewerbsrechtlichen Bedingungen für die Gliptine – und zwar unabhängig vom Zulassungsdatum. Ein weiterer wichtiger Grund für diesen Beschluss sei die große Bedeutung der Gliptine in der Versorgung.

Wie der G-BA mitteilte, sieht der Beschluss vor, dass die betroffenen pharmazeutischen Unternehmen ihre Dossiers bis zum 31. Dezember 2012 vorlegen. Die Nutzenbewertung der Wirkstoffe soll am 1. Januar 2013 beginnen.


Kirsten Sucker-Sket


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