Streit um Herstellerrabatt

NARZ fordert von Herstellern Abschlagzahlung

Berlin - 24.05.2012, 12:07 Uhr


Schon lange sorgt der Herstellerrabatt bei den Apothekenrechenzentren für Ärger - seit der Erhöhung auf 16 Prozent im August 2010 erst recht. Wegen der hohen finanziellen Belastungen aus der Vorfinanzierung der Herstellerrabattabwicklung fordert das Norddeutsche Apotheken Rechenzentrum (NARZ) jetzt von den Arzneimittelherstellern eine monatliche Abschlagzahlung.

Mit der Monatsabrechnung März kündigte das NARZ an, ab April erstmals 90 Prozent des durchschnittlichen Herstellerzwangsrabatts als Vorausleistung einzufordern. In einer Reaktion darauf lehnt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) dies ab und verweist auf die dafür nicht gegebene Rechtsgrundlage.

Das NARZ verweist als Rechtfertigung in einer Erklärung auf die hohen Finanzierungskosten: „Die Apothekenrechenzentren finanzieren bei der Inkassotätigkeit im Rahmen der Herstellerrabattabwicklung für die ihnen angeschlossenen Apotheken jeden Monat ca. 200 Millionen Euro für 3 bis 4 Wochen vor. Dies führt zu erheblichen Zinsbelastungen für die Apothekenrechenzentren, die sich direkt und/oder indirekt auf die Apotheken auswirken.“ Hätten die Apothekenrechenzentren diese Aufgabe nicht übernommen, so würden diese Vorfinanzierungen nebst Zinsbelastungen unmittelbar die Apotheken treffen, so NARZ. Zu verantworten habe dies der Gesetzgeber durch die Formulierung des § 130a Abs.1 SGB V. An einer Überarbeitung der Vorschrift sei bislang „wohl noch nicht gedacht“ worden. 

„Nach erster juristischer Prüfung besteht nach Auffassung des BAH keine Rechtsgrundlage für den von dem Apothekenrechenzentrum geforderten Vorausabschlag“, lautet die Antwort des BAH. Der BAH werde zur Klärung der Rechtsfragen mit dem DAV in Kontakt treten, heißt es weiter.

Beim DAV war bereits das NARZ vorstellig: NARZ und AVN hätten den „DAV wegen der erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Apotheken dringend gebeten, hierzu eine kurzfristige Lösung zu finden, beispielsweise mit der Anpassung des Rahmenvertrages zwischen dem DAV und den pharmazeutischen Unternehmern.“ DAZ.online hat beim DAV nachgefragt. Bislang liegt vom DAV zu den Vorgängen und seinen Bemühungen noch keine Stellungnahme vor.  

NARZ/AVN beurteilen die Chancen allerdings selbst skeptisch, dass die Arzneimittelhersteller auf freiwilliger Basis der Forderung nach Abschlagszahlungen nachkommen: „Einige pharmazeutische Unternehmen teilten NARZ / AVN bereits mit Verweis auf das Fehlen einer Rechtsgrundlage mit, dass sie dieser Aufforderung nicht nachkommen werden. Ob andere Hersteller dieser Aufforderung nachkommen werden, bleibt abzuwarten“, so die Stellungnahme. Eine kurzfristige Lösung dieser „prekären Angelegenheit für die Apotheken und deren Rechenzentren“ scheine offensichtlich nicht in Sicht: „Hier sind die Politik sowie die Spitzenverbände der beteiligten Institutionen gefragt. Ansonsten bahnt sich mittelfristig ein finanzieller Kollaps im System des § 130a SGB V an.“ Allerdings bliebe den Rechenzentren noch eine Möglichkeit, schneller an ihr Geld zu kommen: Sie könnte die Rechnungen nicht monatlich, sondern nach Eingang der Rezepte im Zweiwochen-Takt stellen.  


Lothar Klein