Kabinettsbeschluss zum Patientenrechtegesetz

Mehr Transparenz für Patienten

Berlin - 23.05.2012, 14:20 Uhr


Die Bundesregierung hat sich heute für den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patienten ausgesprochen: Das Gesetz soll die derzeit in diversen Vorschriften verschiedener Rechtsbereiche geregelten Patientenrechte bündeln und damit für mehr Transparenz sorgen.

Der Gesetzentwurf regelt insbesondere die Vertragsbeziehung zwischen Patient und Arzt, etwa die Informations- und Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung. Darüber hinaus soll die langjährige Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht endlich Einzug in ein Gesetz finden. Für Patienten würde damit klarer, bei welchen Behandlungsfehlern er bzw. der Arzt die Ursächlichkeit des Fehlers für eine eingetretene Gesundheitsschädigung beweisen muss. Um Behandlungsfehler insgesamt vorzubeugen, ist darüber hinaus ein Qualitätsmanagement im stationären Bereich vorgesehen.

Auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind Änderungen geplant. So müssen Krankenkassen künftig innerhalb bestimmter Fristen – maximal fünf Wochen – über einen Antrag auf eine Leistung entscheiden. Unterlassen sie dies und liegt hierfür kein hinreichender Grund vor, können sich die Versicherten die Leistung selbst beschaffen und erhalten die entstandenen Kosten erstattet. Für mehr Transparenz soll künftig auch eine vom Patientenbeauftragten der Regierung hergestellte Übersicht aller Patientenrechte sorgen.

Das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient werde durch die neuen Regelungen ausgeglichen, freut sich Leutheusser-Schnarrenberger, denn „sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollständig“. Ihr zufolge wird das Gesetz Patienten helfen, ihre Rechte zu kennen und besser durchsetzen zu können. Für Bahr ermöglichen die neuen Regelungen „Arzt-Patienten-Gespräche auf Augenhöhe“. Damit führe man eine jahrzehntelange Diskussion einer guten und tragfähigen Lösung zu, die direkt den Patienten und Versicherten zugutekomme. Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller (CSU) hält den Entwurf für ein „zeitgemäßes Fundament“, das nicht gegen jemanden gerichtet sei, sondern für einen transparenten sowie fairen Ausgleich der Interessen sorge.

Anders beurteilt die Opposition den heutigen Beschluss. Die Grünen-Sprecherin für Patientenrechte und Prävention, Maria Klein-Schmeink,


Juliane Ziegler