Großeinsatz in Memmingen

Apotheke entsorgt Altbestände

Memmingen - 04.05.2012, 11:02 Uhr


Mittlerweile ist der gefährliche Spuk vorbei – doch am gestrigen Donnerstagnachmittag sorgte eine ehemalige Apotheke für die vorübergehende Sperrung der Altstadt von Memmingen. Über 100 Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst waren im Einsatz, darunter auch eine analytische Spezialeinheit der Berufsfeuerwehr München. Nach Angaben der Polizei waren unsachgemäß Chemikalien über das Abwasser entsorgt worden.

Zuerst beklagten sich Anwohner bei der Feuerwehr über eine Geruchsbelästigung, dann informierte diese am gestrigen Donnerstag gegen 14.20 Uhr die Polizei Memmingen. In einer ehemaligen Apotheke am Gerberplatz sei eine Flüssigkeit ausgelaufen. Die Einsatzkräfte sperrten den betroffenen Bereich weiträumig ab, die Anlieger wurden über Lautsprecher aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten. Im weiteren Verlauf veranlasste die Polizei eine amtliche Gefahrendurchsage für den Altstadtbereich, und die Bürger mussten ihre Wohnungen verlassen.

Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen ergab sich, dass die Apotheke demnächst zu räumen und deshalb eine unsachgemäße Entsorgung von Chemikalien über das Abwasser erfolgt war. Aus der Kanalisation kam es zum Austritt von geruchlich wahrnehmbaren und reizenden Verbindungen. Da der Betreiber der ehemaligen Apotheke die entsorgten Chemikalien nicht benennen konnte, wurde die Analytische Task Force der Berufsfeuerwehr München hinzugezogen. Diese entnahm Proben aus Abwasser und Luft, die derzeit nach Angaben der Polizei noch nicht untersucht sind.

Die Feuerwehr durchspülte das Kanalsystem, die amtliche Gefahrendurchsage konnte gegen 19.30 Uhr widerrufen werden. Zu diesem Zeitpunkt durften die Anwohner wieder zurück in ihre Wohnungen. Die Spezialkräfte verpackten die restlichen Apothekenchemikalien. Diese werden nun über eine Spezialfirma entsorgt.

Nach Auskunft der Polizei wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Verantwortlichen eingeleitet. Das Strafmaß werde sich nach der Art der entsorgten Stoffe richten. Dazu müsse man die Analyse der entnommenen Proben abwarten. Die Polizei konnte keine Angaben darüber machen, ob dem Apotheker die Approbation entzogen werde. Nach Einschätzung des Beamten warte man in solchen Fällen die strafrechtliche Entscheidung ab, um einen Anhaltspunkt für ein berufsgerichtliches Verfahren zu haben. Der Verantwortliche muss die Einsatzkosten tragen – ihre Höhe ist noch unbekannt.


Almuth Schmidt


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