9. Mai: ApBetrO im Kabinett

Bahr empfiehlt Zustimmung – und kritisiert Bundesrat

Berlin - 02.05.2012, 10:58 Uhr


Jetzt ist es amtlich: Das Bundeskabinett wird auf Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) in seiner Sitzung am 9. Mai der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zustimmen. Damit kann die ApBetrO am 1. Juni in Kraft treten. In der Kabinettvorlage vom 27. April an den „Chef des Bundeskanzleramtes“, die DAZ.online vorliegt, „bittet“ Bahr, „die Zustimmung des Kabinetts im Rahmen der TOP 1-Liste in der Kabinettsitzung am 9. Mai 2012 vorzusehen“.

In seinem Schreiben weist der Bundesgesundheitsminister auf die „insgesamt 36 Maßgaben“ hin, mit denen der Bundesrat den ApBetrO-Entwurf seines Ministeriums geändert hat: „Die Ziele der Verordnung einer verbesserten Arzneimittelsicherheit und einer besseren Versorgung werden auch mit den Maßgaben des Bundesrates erreicht“, so Bahr an das Kanzleramt.

Einen politischen Seitenhieb mit Kritik an der Länderkammer kann sich Bahr aber nicht verkneifen: Die vom Bundesrat beschlossene „Wiederaufnahme der Verpflichtung, dass alle Apotheken einen Laborabzug vorhalten müssen, führt dazu, dass die mit der ursprünglich vorgesehenen Streichung dieser Anforderung bezweckte Entlastung der Apotheken nicht erreicht wird“. Laut BMG-Schreiben kostet diese die „neu einzurichtenden Apotheken“ jährlich ca. 900.000 Euro. Auswirkungen auf Löhne und Preise seien dadurch aber nicht zu erwarten.

Bahr weiter: „Gegen die vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben bestehen keine Bedenken, die eine Verkündung der Verordnung und damit ein Inkrafttreten der Verordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt verhindern.“ Das Bundesjustizministerium habe die Rechtsprüfung vorgenommen und das Bundeswirtschaftsministerium zugestimmt. Aus den anderen Ressorts seien keine Einwände gekommen.

Im beiliegenden „Sprechzettel“ für den Regierungssprecher für die Bundespressekonferenz am 9. Mai nach der Kabinettsitzung findet sich kein Hinweis auf die Kritik am Bundesrat. Dort heißt es nur: „Das Bundeskabinett hat heute die Vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung in der Fassung, die sich aus dem Maßgabenbeschluss des Bundesrates vom 30. März 2012 ergibt, zur Kenntnis genommen.“ Die Regelungen für die Arzneimittelherstellung und -prüfung in der Apotheke würden mit der neuen ApBetrO konkretisiert, die Beratungs- und der Informationspflicht der Apotheken werde gestärkt, und es würden notwendige Anpassungen an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen vorgenommen. „Zudem werden einige überholte und nicht mehr gerechtfertigte Regelungen mit dem Ziel eines Bürokratieabbaus abgeschafft“, wird Regierungssprecher Steffen Seibert am 9. Mai voraussichtlich verkünden.


Lothar Klein