Rabattverträge

Pro Generika kritisiert KKH-Allianz-Ausschreibung

25.04.2012, 13:31 Uhr


Die KKH-Allianz hat aktuell zehn patentgeschützte Wirkstoffe ausgeschrieben, unter denen sich auch die Wirkstoffkombination Lamivudin+Zidovudin (Combivir®) befindet. Der Branchenverband Pro Generika sieht dies kritisch: Obwohl der Ablauf des Patentschutzes für das HIV-Präparat Combivir® absehbar ist, sollen die ausgeschriebenen Verträge bis zum Sommer 2014 gelten.

Exklusive Rabattverträge über den Patentablauf hinaus sichern dem Erstanbieter seine alleinige Marktdominanz auch nach Patentablauf zu, beklagt Pro Generika. Denn Apotheker müssten selbst bei Verfügbarkeit deutlich günstigerer Generika ausschließlich das Produkt des Erstanbieters abgeben. Damit werde Generikaunternehmen jede Planungsgrundlage für den eigenen Markteintritt entzogen.

„Die Ausschreibung der KKH-Allianz bedeutet daher eine völlig neue Qualität“, erklärt Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer. Generikaunternehmen planten ihren Markteintritt mit erheblichem Vorlauf und unter Abwägung der unternehmerischen Risiken. Sie müssten sich daher „darauf verlassen können, dass mit dem Ablauf eines Patents Monopolstellungen tatsächlich beendet werden und die Tür für den Generikawettbewerb weit geöffnet wird“.

Es zeige sich schon jetzt, dass die zunehmenden Rabattverträge von Erstanbietern nach dem Patentablauf ein wachsendes Wettbewerbsproblem im Generikamarkt sind. „Offenbar setzen aber viele Krankenkassen trotz der Milliardenüberschüsse immer stärker auf Strategien, die allein auf einen kurzfristigen Nutzen abzielen“, moniert Bretthauer. Dabei nähmen sie eine Behinderung des Generikawettbewerbs in Kauf, der jedoch maßgeblicher Faktor für nachhaltige Einsparungen sei.

Aus Sicht von Pro Generika bedarf es jetzt einer politischen Weichenstellung: Es sollte gesetzlich geregelt werden, dass Rabattverträge von Erstanbietern mit dem Patentablauf unwirksam werden und anschließend gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer gelten. Einen in diese Richtung gehenden Vorstoß gab es bereits seitens des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur AMG-Novelle. Das Plenum der Länderkammer lehnte diesen jedoch ab.


Kirsten Sucker-Sket