„Spiegel“-Bericht zu Zyto-Apotheken

VZA: Problematisch sind die Ausschreibungen

Berlin - 10.04.2012, 16:29 Uhr


Über Ostern machten Apotheken Negativ-Schlagzeilen: „Der Spiegel“ berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über Beraterverträge und Kick-back-Vereinbarungen, die Zytostatika-Herstellerbetriebe mit Apothekern und Ärzten schließen. Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) verweist darauf, dass die Vorwürfe Sachverhalte aus der Vergangenheit betreffen.

Unter dem Titel „Die Krebs-Mafia“ wärmt Spiegel-Autor Markus Grill zwielichtige Machenschaften rund um die Zytostatikaversorgung auf. Er beschreibt beispielhaft ein Modell, das in der Branche „verbreitet“ scheine: Ein Krebspräparat, für das die Kasse 1000 Euro erstattet, kostet die Apotheke offiziell 900 Euro im Einkauf. Tatsächlich bieten Herstellerbetriebe das Arzneimittel jedoch für 300 Euro an – die Differenz von 600 Euro erhält die Apotheke über einen Beratervertrag oder eine Kick-back-Vereinbarung zurück. Allerdings sind die Vorwürfe nicht neu. Der Bericht stützt sich auf Fälle aus den Jahren 2004 bis 2008. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dem Magazin zufolge bereits gegen die Herstellerbetriebe Zyo Pharma, Ribosepharm und Oncosachs.

Der Vorsitzende des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA), Dr. Klaus Peterseim, hält dem Autor vor, größtenteils Sachverhalte aus der Vergangenheit darzustellen. Diesen habe der Gesetzgeber aber im Jahr 2009 die Grundlage entzogen, indem er Rabatte auf Arzneimittel zur Zytostatika-Zubereitung wieder zuließ. Das Verbot zuvor habe durchaus zu fragwürdigen Konstruktionen geführt, räumt Peterseim ein. So hätten etwa die Gründung von Herstellungsbetrieben, Kick-back-Geschäfte und der Bezug über ausländische Großhandlungen bezweckt, das Rabattverbot zu umgehen. „Wo es daraus resultierende Verfahren aus der Vergangenheit noch gibt, sind sie juristisch abzuschließen und die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen“, sagt der VZA-Vorsitzende. Politischen Handlungsbedarf sieht er in diesem Punkt nicht. Peterseim betont vielmehr, dass Hersteller und Apotheken gegenüber den Krankenkassen über ihre Einkaufspreise per Gesetz auskunftspflichtig seien, seit diese frei verhandelt werden können. Die Kassen nutzten dies in großem Umfang, sodass die Zytostatika herstellenden Apotheker aktuell nur noch 75 Prozent des Listenpreises erhielten. Die mit der 15. AMG-Novelle eingeführte und gegenwärtig gültige gesetzliche Regelung sei „richtig und passend“.

Auf der politischen Agenda steht für den VZA allerdings weiterhin die Forderung, Zytostatika-Ausschreibungen abzuschaffen. Seine diesbezüglichen Bemühungen sieht er durch die Spiegel-Berichterstattung konterkariert. Peterseim betont erneut, dass Herstellungsbetriebe besonders anfällig für juristisch fragwürdige Geschäftsmodelle seien. Dabei verweist er erneut auf den Hauptgewinner der ersten Zyto-Ausschreibung der AOK-Berlin Brandenburg. Der Herstellungsbetrieb, der die bezuschlagten Apotheken belieferte stehe „offensichtlich kurz vor der Anklageerhebung“. Der Vorwurf: Das Unternehmen soll Ärzten Schmiergelder gezahlt haben, wenn sie bei ihm bestellten. Gemeint ist die Leipziger Firma Oncosachs – einst im Besitz einer Apothekerfamilie, die das Unternehmen jedoch vor einem guten Jahr an die GHD GesundHeits GmbH verkauft hat.

Peterseim warnt daher vor einer Oligopolisierung des Marktes. „Eine Versorgung aus wenigen Zentren setzt die von Apotheken garantierte ortsnahe und flächendeckende Versorgung aufs Spiel und führt zu weiterer Intransparenz“. Für den VZA gehören Ausschreibungen daher mehr denn je abgeschafft.


Kirsten Sucker-Sket


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