Streit um Sonderzahlungen

KV Berlin klagt gegen Verpflichtungsbescheid

Berlin - 23.03.2012, 10:58 Uhr


Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV) wird gegen den zur Rückzahlung der Übergangsgelder verpflichtenden Bescheid der Rechtsaufsicht klagen. Dies beschloss die Vertreterversammlung (VV) in ihrer gestrigen Sitzung nach „intensiver Beratung und mit breiter Mehrheit“, meldet die KV. Sie beruft sich insbesondere auf ein Rechtsgutachten, das die Sonderzahlungen als rechtmäßig beurteilt.

Das 62-seitige Gutachten hatte die KV bei der Kanzlei „HengelerMueller“ in Berlin in Auftrag gegeben. Darin heißt es, eine isolierte Prüfung der Sonderzahlungen sei verfehlt. Laut den Verfassern des Gutachtens waren die Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt rund 550.000 Euro einerseits als Prämie für die Fortführung der Ämter gedacht, hatten andererseits aber auch einen „Kompensationscharakter“. Denn Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke hätten im Zuge des Antritts ihrer zweiten Amtsperiode der Verkürzung der Übergangsgeldregelung von einer Bezugsdauer von zwölf Monaten nach sechs Jahren Amtszeit auf sechs Monate nach zwölf Jahren zugestimmt.

„Das Gutachten belegt, dass keine Rechtsverstöße vorliegen“, kommentierte der VV-Vorsitzende Dr. Jochen Treisch die gestrige Entscheidung. Mit der Klageeinreichung wahre man juristische Mittel, ohne damit den Dialog mit der Senatsverwaltung zu beenden. Die KV strebe nach wie vor eine einvernehmliche Lösung mit der Senatsverwaltung an. 

Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) hatte in seinem Verpflichtungsbescheid laut Informationen der rbb Abendschau für den Fall des Nichtbefolgens der Anordnung angekündigt, die KV teilweise zu entmachten: Er werde im Wege der Ersatzbeschlussfassung gemäß § 13 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes anstelle der VV die erforderlichen Beschlüsse fassen. Abzuwarten bleibt daher, ob er diese Warnung umsetzen und per Ersatzbeschluss die Rückzahlung der Gelder erzwingen wird.

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Juliane Ziegler


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