Pick-up-Modell vor Gericht

Teilnahme an Vorteil24 untersagt

Berlin - 22.03.2012, 16:44 Uhr


Eine Apothekerin darf vorerst nicht mehr am Vorteil24-Modell der Linda AG teilnehmen. Wie Linda meldet, erließ das Landgericht Nürnberg heute im Rahmen eines Eilverfahrens eine entsprechende einstweilige Verfügung. Die Gründe sind derzeit noch nicht bekannt. Allerdings kündigte die betroffene Apothekerin bereits an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.

Die Wettbewerbsnachteile deutscher Apotheken gegenüber ausländischen Versandapotheken und Pick-up-Stellen in Drogerien zu beseitigen, sei Aufgabe der Politik, habe das Gericht befunden, teilte Linda mit. Anders hatte vor wenigen Tagen das Landgericht Lüneburg entschieden: Es lehnte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Linda-Apotheker, der seinen Kunden das Vorteil24-Konzept anbietet, ab. 

Bei Linda sieht man sich durch die Entscheidung „in der Zielsetzung bestätigt, für die inhabergeführten Apotheken zu kämpfen und für gleiche, faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen“. Man werde „so lange für Vorteil24 kämpfen, bis tatsächliche Wettbewerbsgleichheit zwischen ausländischen Versandapotheken und inländischen Apotheken im Markt herrscht“, erklärte Georg Rommerskirchen, Vorstand der Linda AG.


Juliane Ziegler