Kleine Anfrage der Grünen

Rabattverträge auf dem Prüfstand

Berlin - 16.03.2012, 09:27 Uhr


Die Bundesregierung soll Stellung zu Rabattverträgen beziehen. Die Grünen-Fraktion im Bundestag merkt in einer Kleinen Anfrage an, dass Rabattverträge „sowohl wettbewerbsfördernd als auch wettbewerbsbehindernd“ sein können. Kritisch sieht die Fraktion vor allem den Abschluss von Verträgen kurz vor Patentablauf sowie Portfolioverträge.

Den Grünen geht es insbesondere um die Frage, ob – nach Auffassung der Bundesregierung – der Markteintritt für Generika durch den Abschluss von Rabattverträgen vor Patentablauf mit Laufzeiten über den Ablauf des Patentes hinaus unattraktiv gemacht wird. Die Fraktion beruft sich dabei auf ein IGES-Gutachten im Auftrag von Pro Generika. Darin wird ausgeführt, dass durch diese Praxis der Markteintritt von generischen Konkurrenzprodukten behindert wird. Ähnliche Wirkungen sollen Portfolioverträge mit automatischer Ergänzung um Arzneimittel, deren Patent ausgelaufen ist („Altoriginale“), haben.

Im Auge haben die Fragesteller zudem Biosimilars, für die vergleichsweise hohe Aufwendungen für Entwicklung und Zulassungsverfahren bestehen. Diese führten dazu, dass die Markteinführung meist erst deutlich nach Patentablauf stattfinde und zudem nur wenige Anbieter vorhanden seien, konstatiert die Grünen-Fraktion. Rabattverträge, die einige Monate vor oder direkt nach Patentablauf abgeschlossen werden, erschwerten daher den Markteintritt dieser Produkte massiv oder verhinderten ihn im Extremfall sogar, heißt es in der Kleinen Anfrage. Die Regierung soll daher unter anderem darlegen, wie sie zu einer zweijährigen Karenzzeit zwischen Markteinführung des ersten Biosimilars und der Rabattausschreibung steht, wie sie Biosimilar-Hersteller vorschlagen. Ebenso soll sie sich zum Vorschlag einer wettbewerbsfreien Phase von zwei Jahren zwischen Patentablauf und Rabattausschreibung äußern – dieser kam im Zusammenhang mit der AMG-Novelle aus der Union.

Nicht zuletzt wollen die Grünen wissen, wie die Regierung zu der Analyse des im August 2010 veröffentlichten Gutachtens „Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie“ im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (erstellt unter anderem von Prof. Gerd Glaeske) steht. Auch hier wurden Probleme bei Rabattverträgen vor Patentablauf ausgemacht.


Kirsten Sucker-Sket/Juliane Ziegler