Finaler Schiedsspruch zu Länderkorb

Schiedsstelle setzt sich über Bedenken der Hersteller hinweg

Berlin - 13.03.2012, 11:48 Uhr


Die Gemeinsame Schiedsstelle von GKV-Spitzenverband und Herstellerverbänden hat sich über die Bedenken der Arzneimittelhersteller hinweggesetzt und den Länderkorb für die künftigen Verhandlungen von Erstattungsbeträgen für neue Arzneimittel unverändert festgesetzt.

Die Herstellerverbände BAH, BPI, Pro Generika und vfa haben mit dem GKV-Spitzenverband 2011 eine Rahmenvereinbarung über die Verhandlung von Erstattungsbeträgen ausgehandelt. Dabei blieb allerdings bis zuletzt der Länderkorb umstritten. Nun legt der Schiedsspruch zum einschlägigen § 3 der Rahmenvereinbarung fest, dass der pharmazeutische Unternehmer die Höhe des tatsächlichen Abgabepreises in anderen europäischen Ländern gemäß einem von der Schiedsstelle festgesetzten Länderkorb mitzuteilen hat, sofern das betreffende Arzneimittel dort ausgeboten wird. Als Referenzländer hat die Schiedsstelle folgende Staaten vorgeschrieben: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowakei, Spanien und Tschechien. 

Bei der Erstellung und Weiterentwicklung des Länderkorbs sind nach dem Schiedsspruch folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Auswahl der Länder beschränkt sich nicht auf die Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebietes, sondern kann aus allen Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erfolgen. Die ausgewählten Länder sollen einen Bevölkerungsanteil des europäischen Wirtschaftsraumes (ohne Deutschland) von rund 80 Prozent abdecken. Die Auswahl soll vorrangig solche Länder beinhalten, die eine mit Deutschland vergleichbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzen. Kriterium dafür ist insbesondere das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf.

Die Verbände der pharmazeutischen Industrie hatten in einer abschließenden Stellungnahme eine „Lösung auf Basis der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit für die heranzuziehenden Länder“ vorgeschlagen. Diese Einwände musste die Schiedsstelle prüfen und hat sie nun verworfen. Jetzt bleibt den Herstellerverbänden nur noch der Klageweg. Ob dieser beschritten wird, ist offen. Ohnehin hätte ein Klage keine aufschiebende Wirkung. 


Lothar Klein


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