Apothekenbetriebsordnung im Bundesrat

Hessen und NRW sagen Nein zu Privilegierung für Filialapotheken

Berlin - 12.03.2012, 16:58 Uhr


Mit Hessen und Nordrhein-Westfalen lehnen zwei große Bundesländer die in der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vorgesehene Privilegierung von Filialapotheken beim Nacht- und Notdienst ab.

Auch NRW lehnt die neuen Verlagerungsmöglichkeiten innerhalb eines Filialverbundes ab. Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Düsseldorf gegenüber DAZ.online mitteilte, will NRW zwar keinen eigenen Änderungsantrag dazu einbringen, sich aber dem Antrag eines anderen Landes anschließen.

Bei den von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) geplanten Privilegierungen für Filialapotheken sehe Hessen „Probleme bei der flächendeckenden Notdienstversorgung und die Gefahr, dass der Bevölkerung je nach Wohnort dauerhaft längere Wege zur nächsten notdiensthabenden Apotheke zugemutet“ werden müssten. Da Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) einen Schwerpunkt auf die Versorgung palliativ versorgter Patienten lege, setze sich Hessen außerdem für eine Bevorratungspflicht starker Schmerzmittel in Apotheken ein, so das Ministerium weiter.

Politisch interessant ist, dass sich nicht nur NRW mit seiner rot-grünen Koalition gegen die Privilegierung für Filialapotheken sperrt, sondern auch die mit der Bundesregierung farbengleiche CDU-FDP-Landesregierung in Wiesbaden. Damit ist das Schicksal der ApBetrO im Bundesrat ungewiss. 


Lothar Klein