"Dampfen" von nicotinhaltigen Liquids

Die e-Zigarette und das Für und Wider, ob Nicotin ein Arzneimittel ist

Stuttgart - 07.03.2012, 13:42 Uhr


Ist „Dampfen“ gesund oder zumindest weniger schädlich als Rauchen? Sollten Raucher, die auf Nicotin nicht verzichten können, auf die e-Zigarette umsteigen? Ist die e-Zigarette in therapeutischer Hinsicht mit dem Nicotinpflaster vergleichbar? Ist sie ein Medizinprodukt, das zur Applikation eines Arzneimittels, nämlich des nicotinhaltigen Liquids, dient? Welches Missbrauchspotenzial besteht hier? Diese Fragen beantworten die Anwender, die Pharmazeuten, Pharmakologen und Juristen sehr unterschiedlich.

In der aktuellen Ausgabe der DAZ befassen sich drei Apotheker in zwei Beiträgen aus unterschiedlicher Sicht mit der e-Zigarette und den mit ihr pulmonal applizierten Liquids. Professor Fritz Sörgel und Martin Munz warnen vor der potenziell tödlichen Wirkung von Nicotin und vor den noch unbekannten Langzeitwirkungen des Lösungsmittels Propylenglykol. Sie betrachten die Liquids als illegal in den Verkehr gebrachte Arzneimittel. 

Helmut Krüßen weist darauf hin, dass die EU-Tabakrichtlinie und das deutsche Vorläufige Tabakgesetz bezüglich der Definition der Tabakerzeugnisse und der ihnen ähnlichen Waren nicht deckungsgleich sind. Seiner Meinung nach erlaubt die derzeitige Rechtslage nicht, die e-Zigarette total zu verbieten. Erlaubt sind danach nur Regelungen, die den „Dampfer“ vor gesundheitlichen Gefahren schützen. 

Die beiden Beiträge in der DAZ finden Sie hier: 

http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-ausgabe/artikel/articlesingle/2012/10/49701.html

http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-ausgabe/artikel/articlesingle/2012/10/49723.html


Dr. Wolfgang Caesar