Bundesregierung zu E-Zigarette

Nikotin-Tanks gehören in die Apotheke

Berlin - 29.02.2012, 11:57 Uhr


Nach Ansicht der Bundesregierung gehören die immer beliebteren elektronischen Zigaretten in die Apotheken – aber nur, wenn darin Nikotin verdampft wird. Denn die Nikotin-Tanks oder -liquids unterliegen dem Arzneimittelgesetz.

Rechtlich unterliegen die für den Betrieb einer E-Zigarette erforderlichen Nikotin-Tanks oder –liquids nach Auffassung der Regierung aufgrund ihrer pharmakologischen Wirkung des Nikotins dem Arzneimittelgesetz (AMG). Weil es sich bei den Nikotinprodukten nach überwiegender Auffassung nicht um Tabakerzeugnisse handle, finde auch die in § 2 Abs. 2 Nr. 3 AMG vorgesehen Ausnahme für Tabakerzeugnisse keine Anwendung, so die Antwort der Regierung. 

Die E-Zigarettenkörper ohne Nikotinlösung stuft die Regierung – mitsamt dem Ladegerät und dem Vernebler – hingegen „nur“ als Medizinprodukt ein, das auch außerhalb von Apotheken angeboten werden darf. Ist das Nikotin-Depot dagegen fest mit der E-Zigarette verbunden, ist die E-Zigarette „einheitlich als Arzneimittel und nicht als Medizinprodukt einzustufen“ (§ 2 Abs. 3 Medizinproduktegesetz). 

Für „Dampfer“ stellt die Regierung außerdem klar, dass der bloße Gebrauch von nikotinhaltigen E-Zigaretten nicht gegen das AMG verstößt – allerdings sei das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) zu beachten. Denn nach Auffassung der Regierung fallen die elektronischen Zigaretten grundsätzlich unter das BNichtrSchG. Es regle ein allgemeines Rauchverbot, „ohne dass ‚Rauchen‘ hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen“ differenziert werde. Damit wäre das Rauchen von E-Zigaretten in Einrichtungen und Verfassungsorganen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen verboten. Die Länder könnten darüber hinausgehende Einschränkungen treffen, so die Regierung.

Weil der Markt für E-Zigaretten im Vergleich zu dem für Tabakwaren noch „sehr klein“ sei, erwartet die Bundesregierung derzeit keine Mindereinnahmen aus der Tabaksteuer. Momentan erwäge die Regierung auch nicht, eine Steuer auf E-Zigaretten einzuführen, so die Antwort. Unzufrieden mit den gegebenen Antworten zeigte sich die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Martina Bunge. Einerseits spreche die Regierung sich klar für eine Einstufung als Arzneimittel aus, andererseits betone sie die Zuständigkeit der Bundesländer für Produktbewertungen. Im Nichtraucherschutz sollen die E-Zigaretten bundesrechtlich wiederum den Tabakprodukten gleichgestellt werden. „Die Bundesregierung betreibt ihre Untätigkeit mit System“, so Bunge. Die Bundestagsabgeordnete fordert die Bundesregierung auf, endlich anzuerkennen, dass bundesrechtlicher Regelungsbedarf bestehe.


Juliane Ziegler