Die Diskussion geht weiter

„Pick up“ auf dem Apotheken Recht Tag 2012

Stuttgart - 27.02.2012, 14:22 Uhr


Pick up wird Pharmazeuten und Juristen noch lange beschäftigen. Nach dem Aus für das ABDA-Modell, Arzneimittelabholstellen wie Rezeptsammelstellen zu behandeln, heißt es jetzt: Zurück auf Los. Auf dem Apotheken Recht Tag am 9. März in Frankfurt nimmt das Thema einen prominenten Platz ein.

Dabei dürfte die Debatte in Frankfurt durchaus spannend werden. Dies umso mehr, als der jetzt gescheiterte Vorschlag der ABDA von Beobachtern in der Vergangenheit  durchaus kritisch beurteilt worden war. Der Einwand: Pick up-Restriktionen in der Apothekenbetriebsordnung wenden sich naturgemäß nur an (meist ausländische) Apotheker, nicht jedoch an apothekenfremde Pick up-Betreiber. Außerdem hätte eine solche Regelung Umgehungsversuchen Tür und Tor geöffnet.

Auf dem Apotheken Recht Tag zeichnet Professor Hilko J. Meyer, Zentrum für Gesundheitswirtschaft und Gesundheitsrecht (ZGWR), Frankfurt/Main, noch einmal die Never ending story zu Pick up nach und beantwortet dann in seinem Vortrag die Frage „Warum Pick up-Stellen verfassungsfest verboten werden können“. Zur Sprache kommt dabei u.a. das Verhältnis von Versandhandel und Pick up, welche Bedeutung das dm-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008  für die Problematik hat und welche Lösungen sich anbieten, um Pick up-Stellen verfassungskonform verbieten zu können. 


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