E-Zigarette explodiert im Mund

„Dampfer“ erleidet schwere Verletzungen

Berlin - 20.02.2012, 14:54 Uhr


In den USA explodierte in der vergangenen Woche eine E-Zigarette, während ihr Besitzer sie noch im Mund hatte. Der „Dampfer“, Tom Holloway, aus Niceville in Florida verlor bei der Explosion mehrere Vorderzähne, einen Teil seiner Zunge und erlitt im Gesicht schwere Verbrennungen.

Medienberichten zufolge beschrieb Joseph Miller, Chef der städtischen Feuerwehr, die Detonation der E-Zigarette als so stark, dass die Batterie aus der Röhre schoss und einen Schrank im Haus des Mannes in Brand setzte. „Das Gerät war bis zur Unkenntlichkeit verbrannt und geschmolzen“, so der Feuerwehrmann.

Derzeit gibt es nach Informationen des amerikanischen Verbandes der E-Zigaretten-Hersteller „The Tobacco Vapor Electronic Cigarette Association“ (TVECA) keine Angaben über das Alter oder die Art bzw. Marke des Gerätes. Laut Thomas Kiklas, Mitbegründer des TVECA, ist dies außerdem der einzig bekannte Fall, in dem die Batterie einer E-Zigarette explodierte. Derzeit werde die Technik jedoch nicht kontrolliert, weshalb sich auch minderwertige Produkte auf dem Markt befänden, so Kiklas.

In den USA nutzen laut TVECA rund 2,5 Millionen Menschen die E-Zigarette. In Deutschland sind es dem VdeH zufolge rund zwei Millionen. Ein Sprecher des VdeH teilte gegenüber DAZ.online mit, dass ein solcher Unfall in Deutschland noch nicht passiert sei. Der Verband vermutet als Ursache für die Explosion in Florida eine unsachgemäße Nutzung: Der amerikanische E-Zigaretten-Dampfer könnte seine gekaufte E-Zigarette „getunt“ haben, um eine höhere „Leistung“ zu erreichen. Möglich sei es beispielsweise, zwei kleine 3,0 Volt-Akkus hintereinander in einen Akkuträger zu stecken, um durch die Reihenschaltung 6 Volt zu erreichen. Bei einem solchen Gebrauch könnten kleinste Leistungs- und Ladungsunterschiede der verwendeten Akkus eine Überlastung des schwächeren Akkus verursachen und dieser sich entzünden. „Bei Standardgeräten, Serienmodellen oder der Verwendung lediglich einzelner Akkus in Akkuträgern, also bei sachgemäßem Gebrauch, kommt dies nicht vor!“, vermeldet der VdeH.

Hierzulande ist derzeit noch unklar, ob E-Zigaretten unter das Arzneimittel-, das Medizinprodukte- oder das Tabakrecht fallen. Die Europäische Kommission will diese Frage Mitte des Jahres entscheiden. Damit wird auch geklärt, ob die elektrische Zigarette zukünftig weiterhin in Zigarettenshops und Supermärkten oder nur noch in der Apotheke zu erhalten sein wird.


Juliane Ziegler