Bundesrat moniert EU-Richtlinie

Industrie ungeeignet für objektive Patienteninformation

Berlin - 13.02.2012, 11:16 Uhr


Die pharmazeutische Industrie sollte an der Information von Patienten über verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht beteiligt werden. Dies betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum überarbeiteten Vorschlag der EU-Kommission zur Patienteninformations-Richtlinie.

Die Absicht der Kommission, die schon jetzt genehmigten Gebrauchs- und Fachinformationen sowie die behördliche Bewertung der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, befürwortet der Bundesrat laut seiner Stellungnahme vom vergangenen Freitag zwar. Nach seiner Auffassung sollte dies durch die Zulassungsbehörden im Rahmen der bereits bestehenden Infrastruktur geschehen. Darüber hinaus besteht aus Sicht der Länder jedoch kein Grund, die pharmazeutische Industrie an der Information von Patientinnen und Patienten über Rx-Arzneimittel zu beteiligen. „Die Vorschläge der  Kommission sind nicht geeignet, die Patientinnen und Patienten vor versteckter Werbung zu schützen“, heißt es in ihrer Empfehlung. Der Bundesrat bekräftigte erneut seine Stellungnahme aus dem Jahr 2009, in der er die Ablehnung mit dem Absatzinteresse pharmazeutischer Unternehmen begründete, das einem Erstellen von unbeeinflussten und objektiven Informationen zuwiderlaufe. 

Unverhältnismäßig sind für den Bundesrat auch die von der Kommission vorgeschlagenen Prüfungs- und Überwachungsaufgaben für die zuständigen nationalen Behörden: Diese müssten die zum Zeitpunkt der Registrierung bereitgestellten Informationen und nachfolgende Informationen kontrollieren, freigeben und kontinuierlich für deren Überwachung sorgen. Der dadurch entstehende bürokratische Aufwand, der auch zu langwierigen und komplizierten Rechtsstreitigkeiten unter Beteiligung von Behörden und Gerichten eventuell sogar mehrerer Mitgliedstaaten führen würde, sei ebenfalls nicht zu rechtfertigen, so die Stellungnahme.

Im Oktober 2011 hatte sich bereits die europäische Verbraucherorganisation BEUC besorgt über die geplanten Regelungen gezeigt: Sie ermöglichten weiterhin eine „versteckte Werbung“, beklagte die Organisation. Der europäische Gesetzgeber müsse den Unterschied zwischen Information und Werbung in einer kommerzialisierten Gesellschaft besser verdeutlichen.


Juliane Ziegler