BTM in der ambulanten Palliativversorgung

Palliativverband begrüßt Weichenstellung in Apothekenbetriebsordnung

Berlin - 06.02.2012, 15:39 Uhr


Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) begrüßt die im Kabinettsentwurf der Apothekenbetriebsordnung vorgenommene Weichenstellung für die ambulante Versorgung Schwerstkranker und Sterbender mit Betäubungsmitteln. „Die Bundesregierung hat mit der Novelle in dieser Frage einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan“, so die Vorstandsvorsitzende des Verbands, Birgit Weihrauch.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll es Ärzten und Ärztinnen künftig erlaubt sein, Schmerzpatienten in der ambulanten palliativen Versorgung notwendige Betäubungsmittel zur Überbrückung in Krisensituationen zu überlassen. Bislang ist dies rechtlich nicht zulässig. Und so kommt es außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Apotheken immer wieder zu Problemen. In der Novelle der Apothekenbetriebsordnung werden nun die Weichen für gesetzliche Neuregelungen gestellt. Allerdings noch nicht in Form konkreter Bestimmungen. Es handelt sich bislang vor allem um die Ankündigung weiterer Änderungen sowohl im Betäubungsmittelrecht als auch in der Apothekenbetriebsordnung.

Der DHVP begrüßt die Absicht, den Weg für eine weitere Verbesserung der Schmerztherapie für schwerstkranke und sterbende Menschen zu Hause zu eröffnen, ausdrücklich. „Damit werden die Bedingungen für ein Sterben zu Hause deutlich verbessert“, so Weihrauch. 

Der DHVP ist Dachverband von über 1.000 Hospizvereinen und Palliativeinrichtungen. Er versteht sich als Interessenvertreter von schwerstkranken und sterbenden Menschen gegenüber Politik und Gesundheitswesen. Eigenen Angaben zufolge engagieren sich rund 80.000 Ehrenamtliche und zahlreichen Hauptamtliche im Verein. 


Kirsten Sucker-Sket