Rätselhafte Argumentation

BfArM bekräftigt Forderung nach Rezeptpflicht für Analgetika-Großpackungen

27.01.2012, 10:57 Uhr


Tageszeitungsinterviews mit dem Leiter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger, sorgen für Irritationen. Getitelt wurde beispielsweise: "Von Leberschäden bis zum Tod – Paracetamol hat 800 000 Deutsche krank gemacht, sagt Pharma-Kontrolleur Walter Schwerdtfeger. Er fordert

Hier steht zum dritten Mal die Packungsgrößenbegrenzung von OTC-Analgetika auf der Tagesordnung, allerdings nicht die von Paracetamol, sondern von ASS, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Phenazon und Propyphenazon. Für Paracetamol gibt es schon eine entsprechende Regelung: Packungen mit mehr als 10 g sind rezeptpflichtig. Diese Regelung findet auch Schwerdtfeger vernünftig, so dass das BfArM in der Frage eines weiteren Tagesordnungspunktes – dem Antrag auf Unterstellung von Paracetamol unter die Verschreibungspflicht – schon Position bezogen zu haben scheint und diesen Antrag möglicherweise nicht unterstützen wird. 

Der letzte Versuch des BfArM, die Packungsgrößen für die oben genannten rezeptfreien Analgetika zu begrenzen, scheiterte in einer im September 2011 extra zu diesem Thema anberaumten außerordentlichen Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht. Dass der Antrag wieder auf der Tagesordnung steht, wird mit neuen Erkenntnissen begründet. Im Interview mit der taz müssen allerdings das lebertoxische Potenzial von Paracetamol und Hochrechnungen zu potenziellen Schäden durch Paracetamol als Begründung für die Packungsgrößenbegrenzung von OTC-Analgetika herhalten, die diese Risiken nachweislich nicht haben. Über neue Erkenntnisse zu den Schmerzmitteln, über deren Packungsgrößenbegrenzung am 27. Februar 2012 entschieden werden soll, ist in den Tageszeitungsinterviews von Schwerdtfeger nichts zu erfahren.


Dr. Doris Uhl


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