Schlecker-Insolvenz

Becker: Arzneimittel sind kein Fall für Pick-up und Ketten

Berlin - 24.01.2012, 11:13 Uhr


Das angelaufene Insolvenzverfahren der Drogeriemarktkette Schlecker beschäftigt auch die Apothekerschaft. So nutzte der Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg, Fritz Becker, die Situation, die Bedeutung der inhabergeführten Apotheke für die flächendeckende Arzneimittelversorgung zu betonen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter für das Schlecker-Planinsolvenzverfahren ist bereits bestellt. Wie die Drogeriekette mitteilte, ist dieser zuversichtlich, dass die uneingeschränkte Betriebsfortführung kurzfristig sichergestellt werden kann. Schon heute sollen Gespräche mit den Lieferanten starten. Ziel sei es, „mit Familie, Management und Lieferanten eine Einigung herbeizuführen und zusammen eine zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten“. Mit den Arbeitnehmervertreter und der Gewerkschaft ver.di setzt man weiterhin auf Kooperation. Auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens fühle man sich den tarifvertraglichen Regelungen verpflichtet, hieß es von dem Unternehmen, das bislang nicht gerade durch ambitionierte Personalpolitik bekannt war. 

Schlecker hat nunmehr auch klargestellt, dass insbesondere die Auslandsgesellschaften – darunter die niederländische Versandapotheke Vitalsana – nicht Bestandteil des Insolvenzverfahrens sind. Vitalsana werde „komplett uneingeschränkt außerhalb des Insolvenzverfahrens weitergeführt“. 

LAV-Präsident Fritz Becker erklärte sein Mitgefühl für die Mitarbeiter, die nun ihre Jobs verlieren werden. Aber er sieht sich auch in seinem Standpunkt bestätigt, dass die Arzneimittelversorgung der Menschen über Pick-up in Drogerien und in Kettenstrukturen nicht gewährleistet werden könne. Gehe eine Kette pleite, so sei die Versorgung auf einer unüberschaubar großen Fläche nicht mehr gewährleistet. Städte, Landkreise oder Bundesländer wären in der Versorgung mit Arzneimitteln zumindest schwer gestört. Becker: „Bei Waschmitteln und Zahnpasta mag das hinnehmbar sein – bei Arzneimitteln muss es jedoch bei der wohnortnahen, direkten Versorgung bleiben“. Dies gehe nur über die inhabergeführte Vor-Ort-Apotheke. 


Kirsten Sucker-Sket