Beabsichtigte Änderungen im BtM-Recht

ABDA sieht Dispensierverbot nicht wanken

Berlin - 23.01.2012, 14:54 Uhr


Medienberichte, nach denen bei der Versorgung Schwerstkranker mit Betäubungsmitteln (BtM) das Dispensierverbot für Ärzte fallen soll, treffen nach Aussage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – ABDA – so nicht zu. „Historische“ Veränderungen seien nicht zu erwarten.

Nach Informationen der ABDA plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht, das bestehende Dispensierverbot für Ärzte aufzuheben. Allerdings seien BMG, ABDA und andere Fachkreise derzeit in Gesprächen mit dem Ziel, die BtM-Versorgung von Schwerstkranken zu verbessern und eine rechtssichere Lösung für die behandelnden Ärzte zu finden.  Denn es sei bekannt, dass die zeitnahe Versorgung während des Nacht- und Notdienst zuweilen Probleme bereite. 

Zur Lösung habe die ABDA dem BMG vorgeschlagen, die Bevorratungspflicht in den Apotheken zu erweitern. So sollen die Apotheken verpflichtet werden, geeignete schnell und stark wirksame Opioide in oraler und parenteraler Darreichungsform sowie ein retardiert und stark wirkendes Opioid in oraler Darreichungsform zu bevorraten. Damit kann aus Sicht der ABDA die überwiegende Mehrzahl aller Patienten auch im Nacht- und Notdienst ausreichend versorgt werden.

Falls dies allerdings nicht ausreiche, könnte sich die ABDA vorstellen, neben dieser erweiterten Bevorratungspflicht eine Anpassung der BtM-Verschreibungsverordnung mitzutragen. Eine Abgabe durch den Arzt könnte dann möglich sein, wenn trotz der Bevorratungspflicht ein Notfall eintritt, ein zeitlich eng begrenzter Zeitraum zu überbrücken ist und das Arzneimittel durch die Apotheke ausgeliefert wurde.

Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) befürwortet man eine Änderung im Betäubungsmittelrecht. „Wir begrüßen alle Möglichkeiten, die die Behandlung schwer- und schwerstkranker Menschen erleichtern“, so KBV-Sprecher Roland Stahl. Auch er will offenbar nicht von „historischen“ Veränderungen sprechen: „Die angestrebte Regelung stellt keinen verbandspolitischen Dammbruch dar, sondern hilft in einer Ausnahmesituation schwer kranker Patienten", betonte Stahl. 


Kirsten Sucker-Sket