BVL-Projekt: Sicherer Einkauf per Mausklick

Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln

Berlin - 20.01.2012, 15:08 Uhr


Mit einem Projekt zur amtlichen Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln will das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin den Internethandel mit Lebensmitteln sicherer gestalten.

Die Unwissenheit einzelner Online-Lebensmittelhändler stellt ein Problem dar, so das BVL in einer Pressemitteilung. Nicht selten werden Produkte als Nahrungsergänzungsmittel, Sportlernahrung oder diätetische Lebensmittel angepriesen, sind aber tatsächlich Arzneimittel mit starker Wirksamkeit. "Das Internet ermöglicht Verkäufern, Herstellern und Händlern, an verschiedenen Orten zu agieren und dabei unerkannt zu bleiben. Die Lebensmittelüberwachung stößt dabei an ihre Grenzen", so der Präsident des BVL, Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg. "Mit unserem Projekt verfolgen wir das Ziel, dass der Einkauf von Lebensmitteln im Internet so sicher wird wie der Einkauf von einem Brot beim Bäcker um die Ecke."

Das BVL hatte zusammen mit den Bundesländern ein Konzept zur Kontrolle des Online-Lebensmittelhandels erarbeitet. Beim BVL ist daraufhin eine zentrale Stelle zur Internetrecherche eingerichtet worden. Die BVL-Zentralstelle durchsucht das Internet stichprobenartig nach Angeboten risikobehafteter Lebensmittel, die die Gesundheit der Verbraucher eventuell schädigen oder die Verbraucher täuschen können, und leitet diese an die zuständigen Behörden zur Kontrolle weiter. Daneben wird versucht, alle nicht registrierten deutschen Lebensmittelunternehmen, das heißt den Kontrollbehörden nicht bekannte Betriebe, mittels kontinuierlicher, automatisierter Suche aufzuspüren und unter das Dach der amtlichen Lebensmittelkontrolle zu bringen. Kontrollierte Betriebe sollen dies in Zukunft durch ein Siegel der D21-Initiative auf ihrer Internetseite kenntlich machen können.

Bei der Recherche nach möglicherweise nicht sicheren Lebensmitteln legt die Zentralstelle den Fokus auf Nahrungsergänzungsmittel (NEM), insbesondere auf die Suche nach nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln oder solchen, die pharmakologisch wirksame Stoffe als Zutat enthalten. Daneben werden auch Meldungen des europäischen Schnellwarnsystems und Warnungen anderer Behörden im Hinblick auf entsprechende Angebote im Internet weiter verfolgt. 

Durch zusätzliche Informationskampagnen will das BVL die im Internet tätigen Lebensmittelunternehmen, inkl. der reinen Händler, auf ihre Registrierungspflicht und ihre Verantwortung für die Sicherheit der angebotenen Produkte hinweisen. Verbraucher sollen sich über die Gefahren beim Internetkauf klar werden. Mit seinem neuen Flyer "Lebensmittel online kaufen! Tipps für Verbraucher" weist das BVL auf kritische Punkte und Gefahren im Internethandel hin und stellt Möglichkeiten vor, diese zu minimieren. 


DAZ.online


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